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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Recht » Pflanzenschutzrecht ]
Freitag, 25.05.2012
Recht | 20.12.2011 Redaktion agrarheute.com

DBV: Pflanzenschutzrecht praxistauglich umsetzen

Berlin - Der Bundesrat hat das neue Pflanzenschutzrecht verabschiedet. Der Deutsche Bauernverband drängt auf eine verhältnismäßgie und praxistaugliche Umsetzung.
Innerhalb von drei Jahren müssen Landwirte, die Pflanzenschutzmittel anwenden, eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen.© krick/agrar-press
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Innerhalb von drei Jahren müssen Landwirte, die Pflanzenschutzmittel anwenden, eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen.
© krick/agrar-press
"Wir müssen neuerliche Belastungen für deutsche Landwirte vermeiden. Außerdem darf die europäische Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts nicht gefährdet werden", erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV). Das neue Pflanzenschutzgesetz orientiere sich in weiten Teilen an den Vorgaben des europäischen Pflanzenschutzpaketes, doch würden bereits diese neuen europäischen Vorgaben den Landwirten einiges abverlangen.
 
Zudem sei von den Bundesländern etwa bei der Frist für die Weiterbildung der Landwirte im Pflanzenschutz der Vorschlag der Bundesregierung verschärft worden, kritisierte der DBV. Auf Vorschlag des Bundesrates müssen zukünftig alle Landwirte, die Pflanzenschutzmittel anwenden, innerhalb von drei Jahren eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen, während die Bundesregierung hierzu eine Frist von fünf Jahren eingeräumt hätte.

Verfügbarkeit verbessern, Nutzen nicht vernachlässigen

Der Bauernverband fordert die Bundesländer auf, ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die Neuausstellung von Sachkundenachweisen für alle Landwirte bis 2015 zu schaffen. "Den Landwirten in Deutschland dürfen keine Nachteile dadurch entstehen, dass sie bereits seit vielen Jahren zum Nachweis ihrer Sachkunde verpflichtet sind, aus formalen Gründen dieser Nachweis jedoch noch einmal neu ausgestellt werden muss."
 
Auch müsse die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln verbessert werden. "Das neue Verfahren der zonalen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln muss mit allem Nachdruck vorangebracht und Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas abgebaut werden." Nationale Alleingänge und strengere Maßstäbe bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln würden das Harmonisierungsziel der EU in Frage stellen.
 
Die Bundesregierung will den Nationalen Aktionsplan für eine nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiterentwickeln. Der Fokus soll dabei nach Forderung des Bauernverbandes auf der Risikominimierung für Anwender, Verbraucher und Umwelt liegen. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans müsste ferner neben den Risiken in gleicher Weise auch der Nutzen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln für die Qualität der Produkte und die Sicherung der Ernten herausgestellt werden.
pd
Fachbeitrag zum Thema:
Redaktion DLZ Pflanzenschutz 2.000 Liter im Gepäck
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Keywords Bauernverband | Bundesländer | DBV | Pflanzenschutzgesetz | Pflanzenschutzmittel | Pflanzenschutzrecht | Pflanzenschutzrichtlinie | Sachkundenachweis | Umweltschutz | europäische Harmonisierung | nationaler Aktionsplan
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