Freitag, 25.05.2012
DBV: Pflanzenschutzrecht praxistauglich umsetzen
Berlin - Der Bundesrat hat das neue Pflanzenschutzrecht verabschiedet. Der Deutsche Bauernverband drängt auf eine verhältnismäßgie und praxistaugliche Umsetzung.
Innerhalb von drei Jahren müssen Landwirte, die Pflanzenschutzmittel anwenden, eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen.
© krick/agrar-press
"Wir müssen neuerliche Belastungen für deutsche Landwirte vermeiden. Außerdem darf die europäische Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts nicht gefährdet werden", erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV). Das neue Pflanzenschutzgesetz orientiere sich in weiten Teilen an den Vorgaben des europäischen Pflanzenschutzpaketes, doch würden bereits diese neuen europäischen Vorgaben den Landwirten einiges abverlangen.
Zudem sei von den Bundesländern etwa bei der Frist für die Weiterbildung der Landwirte im
Pflanzenschutz der Vorschlag der Bundesregierung verschärft worden, kritisierte der DBV. Auf Vorschlag des Bundesrates müssen zukünftig alle Landwirte, die Pflanzenschutzmittel anwenden, innerhalb von drei Jahren eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen, während die Bundesregierung hierzu eine Frist von fünf Jahren eingeräumt hätte.
Verfügbarkeit verbessern, Nutzen nicht vernachlässigen
Der Bauernverband fordert die Bundesländer auf, ein praktikables und
unbürokratisches Verfahren für die Neuausstellung von
Sachkundenachweisen für alle Landwirte bis 2015 zu schaffen. "Den
Landwirten in Deutschland dürfen keine Nachteile dadurch entstehen,
dass sie bereits seit vielen Jahren zum Nachweis ihrer Sachkunde
verpflichtet sind, aus formalen Gründen dieser Nachweis jedoch noch
einmal neu ausgestellt werden muss."
Auch müsse die Verfügbarkeit
von Pflanzenschutzmitteln verbessert werden. "Das neue Verfahren der zonalen
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln muss mit allem Nachdruck
vorangebracht und Wettbewerbsverzerrungen
innerhalb Europas abgebaut werden." Nationale Alleingänge und strengere
Maßstäbe bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln würden das
Harmonisierungsziel der EU in Frage stellen.
Die Bundesregierung will den Nationalen Aktionsplan für eine nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiterentwickeln. Der Fokus soll dabei nach Forderung des Bauernverbandes auf der Risikominimierung für Anwender, Verbraucher und Umwelt liegen. Im Rahmen des
Nationalen Aktionsplans müsste ferner neben den Risiken in gleicher
Weise auch der Nutzen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln für die
Qualität der Produkte und die Sicherung der Ernten herausgestellt
werden.
pd
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