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Der Berufsstand fordert das Züchtungsunternehmen Pioneer, welches das nicht mehr verkehrsfähige Saatgut in Verkehr gebracht hat, unmissverständlich auf, den betroffenen Landwirten kurzfristig und unbürokratisch Schadensersatz zu leisten.
Bei untersuchten Maissaatgutpartien hatten die niedersächsischen Behörden GVO-Spuren von unter 0,1Prozent festgestellt und Ende April Pioneer informiert. Seither schieben sich Behörden und Pioneer gegenseitig die Schuld zu. In der Zwischenzeit mussten die Landwirte aufgrund behördlicher Verfügungen den Maisaufwuchs umbrechen.
Landwirte bleiben auf Kosten sitzen
Anders als in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit ist Pioneer trotz massiven Drängens des DBV und der Landesbauernverbände bisher weder bereit, klare Zusagen über eine Entschädigung der Landwirte zu machen noch eine Abschlagzahlung zu leisten. Die Landwirte, die völlig unverschuldet in diese Situation geraten sind, bleiben derzeit auf den Kosten für Umbruch und Ertragsausfälle sitzen.
DBV attackiert Pioneer
Für völliges Unverständnis sorgt, dass die betroffenen Landwirte von Pioneer aufgefordert worden sind, gegen Umbruchverfügungen gerichtlich vorzugehen, Pioneer aber gleichwohl nicht bereit ist, die Kosten für die Verfahren zu übernehmen. DBV und Landesbauernverbände haben Pioneer eine einvernehmliche Schadensregulierung angeboten. Da dieses Angebot nicht angenommen wurde, werden der DBV und seine Landesbauernverbände den Landwirten jetzt bei ihren Klageverfahren gegen Pioneer zur Seite stehen. (pd)

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| Rapsschrot | 0,00 €/t | zur dlz-Prognose |
