Politik und Wirtschaft
02.03.2009
E-Mail an Sigmar Gabriel, SPD, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Sehr geehrter Herr Gabriel!

München/Berlin - Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) droht die ersten Biogasprojekte in die Insolvenz zu stürzen, schreibt die taz gestern in einem großen Fünfspalter auf Seite 8. Ich fürchte, die Tageszeitung hat recht.

Gabriel_Bundestag.jpg Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD)
Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) (Foto: Bundestag/Melde)

Das neu am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beinhaltet, dass "Anlagensplitting" unzulässig ist - und zwar auch für bereits bestehende Anlagen. Dabei geht es - so wird es auf der Webseite Ihres Bundesministeriums beschrieben - um das in der Vergangenheit praktizierte Aufteilen großer Anlagenparks in mehrere Anlagen, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Nach Auffassung der Bundesregierung war das "Anlagensplitting" bereits nach der vorherigen Fassung des EEG aus dem Jahr 2004 unzulässig.

Antrag auf Einstweilige Anordnung zurückgewiesen

Gegen diese Regelung wandte sich nun ein großer Biogasanlagenpark per Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht: Er klagte gegen § 19 des EEG, wonach mehrere Kleinanlagen, die "in unmittelbarer räumlicher Nähe stehen" als Großanlage gelten. An diesem Punkt hielt der Unternehmer das Erneuerbare-Energien-Gesetz für verfassungswidrig. Der Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde am 19. Februar von den Richtern zurückgewiesen.

Ist es klug, die Entscheidung der Richter zu begrüßen

Nun begrüßen Sie die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Anlagensplitting" bei Biogasanlagen. Ist das klug?

Drastische Kürzung der Einnahmen

Großanlagen erhalten pro erzeugter Kilowattstunde eine geringere Vergütung als kleine Anlagen. Dies kommt, laut taz, einer "zum Teil drastischen Kürzung der Einnahmen gleich". Bundesweit - schreibt Kollege Bernward Janzing - sollen 250 Projekte von der Gesetzesnovelle betroffen sein. Am härtesten träfe es den Biogas-Anlagenpark Klarsee in Penkun in Mecklenburg-Vorpommern. Er bestehe aus 40 Anlagen zu 500 Kilowatt und bekomme nun 45 Prozent weniger Einspeisevergütung als kalkuliert. Die Anlagen gehörten 5.600 Investoren, vor allem Kleinanlegern. Der Fonds wurde auch über Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. "Der durchschnittliche Investor ist 55 Jahre alt, das heißt, es geht um seine Altersvorsorge", sagt Georg Stieler von der Nawaro Bioenergie AG, die den Fonds aufgelegt hat.

Rund 100 Arbeitsplätze hängen an der Anlage

Alleine am Biogaspark Penkun hängen nach Betreiberangaben direkt 50 Arbeitsplätze und indirekt noch einmal so viel. In der Region mit 28 Prozent Arbeitslosigkeit ist die Anlage der größte Arbeitgeber. Auf einer Fläche von 20 Fußballfeldern wurden 78 Millionen Euro investiert. Der erzeugte Strom reicht aus, um 40.000 Haushalte zu versorgen. Noch im Sommer 2007, am Rande des G8-Gipfels in Heiligendamm, hatte das Bundeswirtschaftsministerium in einer Broschüre zum "Land der Ideen" die Anlagen als Vorzeigeprojekt gefeiert.

Biogas-Anlagen für Gülle werden benachteiligt

Ein weiter Aspekt kommt hinzu: Betreiber von Biogasanlagen, die nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) verwerten, erhalten heute sechs Cent je KWh mehr als jene, die in ihren "Koferment-Anlagen" auch Gülle oder verdorbene Lebensmittel verwerten können. Nach der anstehenden weiteren Novelle des EEG sollen die NawaRo-Anlagen zusätzlich eine Vergütung von zwei Cent je KWh für die Stromeinspeisung ins Netz erhalten. Das ist nicht gerecht! Aus diesem Grund fordert etwa das Kreislandvolk Oldenburg-Land einen so genannten Gülle-Bonus: Betreiber von "Koferment-Anlagen" bis 500 kW sollten zusätzlich drei Cent pro KWh erhalten; Besitzer von Kleinanlagen bis 150 kW vier Cent. Außerdem sollte die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, etwa beim Beheizen landwirtschaftlicher Ställe, anerkannt werden. Ich finde das richtig!

Unterstützt das EEG eine Entwicklung in die richtige Richtung?

Nun meine Frage: Halten Sie diese Regelungen für gerecht? Bringen Sie uns dem klimapolitischem Ziel näher, den CO2-Ausstoß weiter zu senken? Sorgen Sie für eine wirtschaftliche Neuerung? Belohnen Sie Kleinanleger, die anstatt auf fallende Kurse zu wetten, auf umweltverträgliche Technologien und nachhaltige Wirtschaftsbereiche gesetzt haben? Helfen Sie, die Überdüngung zu reduzieren? Steigern Sie die Akzeptanz der Biogas-Anlagen?

Eher nicht!

Alles Fragen, die man eher mit einem "Nein" beantworten muss. Oder etwa nicht? Ich finde, wir brauchen eine Novelle des EEG, um es stärker zukunftskompatibel und nachhaltiger zu machen. Finden Sie nicht auch?

Beste Grüße aus München

Olaf Deininger
Redaktionsleitung
agrarheute.com
dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag
Lothstraße 29
80797 München
Telefon + 49/89/12705-327
E-Mail: olaf.deininger@dlv.de
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Privatinvestoren in den finanziellen Ruin zu treiben
Sehr geehrter Herr Deininger, mit großem Interesse habe ich Ihre email an Herrn Gabriel gelesen. Dazu muss ich sagen, dass meine Eltern leider 20000€ in einen geschlossenen Fond der Raiffeisenbank angelegt haben, der in die Biogasanlage Penkun investiert. Ihre Erläuterungen bzgl. der Eigenschaften des durchschnittlichen Anlegers passen wie die Faust aufs Auge. Die Anlage wurde im Vertrauen auf die staatlich gesicherten Rahmenbedingungen als Altersvorsorge getätigt. Die Fondsgesellschaft Doric Asset Finance hat mir heute telefonisch bestätigt, dass eine konsequente Anwendung der Eeg Novelle 09 auf den Anlagenpark Penkun einen unwiederbringlichen Totalverlust des kompletten Investitionsvolumens gleichkommt. Ein weiterer wirtschaftlicher Betrieb wäre bei ca. 7 Cent pro kWh weniger nicht möglich. Leider glaube ich, dass diese Sache in der Öffentlichkeit viel zu wenig Beachtung findet, obwohl es für mich um die größte Ungerechtigkeit handelt, die ich bis jetzt erlebt habe. Es fällt mir schwer die Fassung zu behalten, wenn ich daran denke, dass es wirklich die Absicht zahlreicher Politiker ist, nicht nur bestehende Biogasanlagen zu ruinieren, sondern auch Privatinvestoren in den finanziellen Ruin zu treiben. Als Student der Agrarwissenschaften weiß ich, dass Großprojekte wie in Penkun kontrovers diskutiert werden. Bei aller ideologischen Verbohrtheit, mit der Herr Gabriel auf eine höhere Vergütung für dezentrale Kleinanlagen pocht, kann ich trotzdem nicht verstehen, das es mit dem Gewissen eines Politikers vereinbar ist, Investitionen in Millionenhöhe einfach per Gesetz plattzuwalzen. Ich weiß nicht ob Herr Gabriel bemerkt hat, dass er damit nicht den Geldadel bestraft, der mit riskanten Hedgefonds realitätsfremde Renditen zu erwirtschaften versucht. Vielmehr trifft es doch hier den Mittelstand, der im Vertrauen auf sichere staatliche Rahmenbedingungen in erneuerbare Energie investiert. Der Bürger, der glaubte sein Geld sicher anzulegen, gleichzeitig der Umwelt etwas Gutes zu tun, wird nun willkürlich abgestraft. Ich richte deshalb die Bitte an Sie, weiter über dieses Thema zu berichten um die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren. Außerdem wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie konkrete Tipps für Anleger hätten, was man in dieser Situation eigentlich unternehmen kann. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Franz Rinagel St. Korona Str. 7 94133 Röhrnbach
Kommentar von Franz Rinagel – 03. März 2009 um 17:01h
Warum Altanlagen nicht unter Bestandsschutz?
Sehr geehrter Herr Deininger, gelungener Artikel zum Thema Biogas & EEG! Aufgrund der Betriebsstruktur dürften die meisten Anlagen vor dem Aus stehen. Was mir nicht in den Kopf gehen will: Warum werden mittels Novellierung eines Gesetzes Investitionen in Millionenhöhe einfach so vernichtet? Auch die Anlagenbbetreiber sind doch unternehmerische Risiken eingegangen. Warum stellt man diese Altanlagen nicht unter "Bestandsschutz"? Mit besten Grüßen aus Vorpommern J. Meiering.
Kommentar von J. Meiering – 04. März 2009 um 17:56h
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