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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Recht » Pollen-Honig-EuGH ]
Donnerstag, 23.02.2012
Recht | 07.09.2011 Redaktion agrarheute.com

EuGH: Honig mit Gentechspuren bewilligungspflichtig

Luxemburg - Honig, der mit Pollen gentechnisch veränderter Organismen verunreinigt ist, gilt ebenfalls als gentechnisch verändertes Lebensmittel. Demzufolge darf er nur mit Bewilligung verkauft werden.
Baden-Württembergischer Honig war frei von Verunreinigungen.© Daniel P Martin/fotolia.de
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Baden-Württembergischer Honig war frei von Verunreinigungen.
© Daniel P Martin/fotolia.de
Der Pollen im Honig sei weder eine Verunreinigung noch ein Fremdstoff, sondern müsse als Zutat eingestuft werden, zitiert Agra Europe den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es sei unerheblich, ob der Pollen absichtlich oder unabsichtlich in den Honig gelangt sei, ebenso in welcher Menge. In Bayern hatte ein Hobbyimker geklagt, weil sein Honig GVO-Pollen aufwies. Seine Bienenstände waren 500 Meter neben einem Versuchsfeld mit GVO-Mais aufgestellt. Weil der Mais nicht als Lebensmittel zugelassen ist, hielt der Imker seinen Honig für nicht mehr verkehrsfähig und verlangte Schadenersatz. Der Freistaat Bayern sowie das Unternehmen Monsanto - vom dem der Mais stammte - bestritten, dass der Honig nicht mehr verkehrsfähig sei. Der EuGH widersprach in seinem gestrigen Urteil dieser Meinung (Rechtssache C-442/09).

Landwirtschaftsministerium berät über Konsequenzen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will das Urteil prüfen und mit den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder über Konsequenzen beraten. Dabei gehe es nun besonders darum, "wie die Vorgaben des Gerichts für den Handel mit Honig möglichst schnell umgesetzt werden können", sagte ein Sprecher in Berlin.
 
Die EU ist in der heiklen Frage zerstritten. Bislang können die Staaten selbst bestimmen, ob sie den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erlauben, beschränken oder verbieten. Die EU-Kommission sei jetzt um Vorschläge für ein einheitliches Vorgehen gebeten, heißt es nach dem Urteil aus Berlin.
 
Feldabstand: Ein Streitthema
 
Der Abstand zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik ist ohnehin ein Streitpunkt. In Deutschland, wo derzeit auf knapp zehn von insgesamt 16 Millionen Hektar Agrarfläche künstlich veränderte Pflanzen stehen, gilt bisher: 150 Meter Entfernung zu konventionell bewirtschafteten Flächen und 300 Meter zu Bio-Äckern. Gerade arbeitet die Bundesregierung an einer Reform, die den Ländern jeweils eigene Abstandsregelungen erlaubt. 
 
Das Urteil gilt als wegweisend. Vor allem Importhonige aus Nord- und Südamerika dürften betroffen sein, wo weitaus mehr Gentechnik-Pflanzen angebaut werden als hierzulande.
 
2005: Imker entdeckt Verunreinigung und klagt durch alles Instanzen
 
Hintergrund war die Klage eines Imkers, der Unterstützung von Imkerverbänden und ökologischen Anbauverbänden erhielt, gegen den Freistaat Bayern. Der Mann aus Kaisheim in der Nähe von Augsburg produzierte Honig sowie Nahrungsergänzungsmittel aus Pollen. Seine Bienenstöcke standen nur 500 Meter von einem Grundstücks entfernt, auf dem der Freistaat zu Forschungszwecken gentechnisch veränderten Mais des Typs MON 810 anbauen ließ. Das Unternehmen Monsanto hatte 1998 die Genehmigung für den Anbau erhalten. Dieser Mais enthält das Gen eines Bakteriums. 2005 entdeckte der Imker Karl Heinz Bablok in seinen Bienenstöcken und seinem Honig Pollen des Gen-Maises und ließ den Honig in einer Müllverbrennungsanlage vernichten.
 
Den Freistaat verklage er auf Schadenersatz durch alle Instanzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwies den Fall schließlich nach Luxemburg. Nach dem Urteil zeigte sich Bablok erleichtert: "Ich hätte nie gedacht, dass ich solche Wellen schlagen werde", sagte er.
dpa/lid/pd
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Keywords EuGH | Europäischer Gerichtshof | Felder | Gentechnik | Honig | Imker | MON 810 | Mindestabstand | Pollen | Verunreinigung
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