Freitag, 25.05.2012
Neue Vermarktungsmodelle sichern den Getreidepreis
München - Landwirte, die sich im Voraus feste Preise für ihr Getreide sichern wollen, haben nun zwei zusätzliche Möglichkeiten, dies zu tun:
Mindestpreisabsicherung durch Maschinenringe und Bayerische Landesbank/Sparkassen
Landwirte haben jetzt mehr Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben.
© Mühlhausen/landpixel
Für eine frei wählbare Menge an Weizen können sich Landwirte durch den Kauf von Zertifikaten einen Mindestverkaufspreis für ihr Getreide sichern. Da es sich um ein reines Finanzgeschäft handelt, bleibt der tatsächliche Verkauf des Weizens weiterhin dem Bauern überlassen. Somit kann er von steigenden Preisen profitieren, ohne bei fallenden
Preisen am Markt unter das Absicherungsniveau zu fallen. Neben der
Minimierung des Kostenrisikos wird mit der Weizenpreisabsicherung vor
allem eine stabile Planung gewährleistet. Der Kostenaufwand für den
Kauf der Absicherung kann als feste Größe kalkuliert werden - und
gleichzeitig kann der abgesicherte Preis als Untergrenze für den
Verkauf des Weizens fest eingeplant werden. Weizenmenge und Referenzmonate können entsprechend dem eigenen Bedarf gewählt werden.
Beispiel: Bauer A geht zu seiner Bank oder Sparkasse und kauft sich für 50 Tonnen Weizen Zertifikate für den Monat August. Nach Ablauf des Monats erhält er eine Ausgleichszahlung, wenn der durchschnittliche Weizenpreis unter dem festgesetzten Preisniveau liegt. Steigt der Weizenpreis im Oktober wieder, so kann der
Landwirt sein Getreide zu diesem höheren Preis real verkaufen.
- Für B-Weizen, wie er an der Matif gehandelt wird. Im Herbst soll auch noch Raps angeboten werden
- Keine physische Einlagerung, reines Finanzgeschäft, jedoch nicht zur Spekulation geeignet
- Kein Kontrakt, sondern Kauf von Zertifikaten/Wertpapieren bei einer Sparkasse oder Bank
- Zeichnungsfrist für die erste Emission: 30. Mai bis 10. Juni
- Deutschlandweit
- Informations-Hotline für Landwirte: 089 - 2171 24514
- Mindestmenge: 1 Tonne
- Höchstmenge: keine
- Kosten (derzeit):
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August
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September
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November
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Januar
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Untergrenze
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222,00 €/t
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222,00 €/t
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222,00 €/t
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222,00 €/t
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Prämie
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13,00 €/t
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15,80 €/t
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18,30 €/t
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21,70 €/t
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BayWa bietet zwei neue Vermarktungsmodelle
Die BayWa bietet ebenfalls zwei neue
Absicherungsmodelle an. Grundlage für beide Modell ist jedoch immer, dass bereits ein normaler Getreideabnahme-Vertrag besteht.
- Das erste Produkt lässt den Landwirt
automatisch über die Berechnung eines Durchschnittspreises an
steigenden Märkten teilhaben.
- Beim zweiten Modell kann der Kunde selbst
aktiv entscheiden, ob und wann er bei steigenden Märkten zusätzliche
Erlöse realisieren will.
Bei beiden Modellen ist der
Landwirt gegen
einen Preisverfall geschützt.
Trotz der Kopplung dieser
Produkte an die
Warenterminbörse in Paris steht der Landwirt
ausschließlich mit der BayWa AG in Kontakt. Der Kunde ist von allen
Kosten, Risiken und Pflichten, die in Zusammenhang mit einem direkten
Engagement an der
Warenterminbörse stehen, befreit. Die BayWa bietet diese Vermarktungsmodelle mit der Cargill GmbH zusammen an.
- Für Weizen, Raps und Gerste
- Die Qualität wird vor Vertragsbeginn festgelegt
- Vertrieb: hauptsächlich Süddeutschland
- Mindestmenge beim ersten Modell: 50 Tonnen
- Mindestmenge beim zweiten Modell: ab 250 Tonnen
- Informationen, auch über die jeweiligen Kosten, geben die BayWa-Ansprechpartner
Mehr zum Thema Vermarktung erfahren Sie auch in der aktuellen Ausgabe des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblattes.
Beachten Sie auch unsere aktuelle Umfrage zum Thema "Wie vermarkten Sie Ihre diesjährige Ernte" und stimmen Sie dazu ab. Die Umfrage finden Sie zur Zeit rechts neben diesem Artikel.
gz
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