Samstag, 26.05.2012
EU-Kommission will GAP-Gelder zurück
Brüssel - Die EU-Kommission fordert von ihren Mitgliedsstaaten 54,3 Millionen Euro zurück. Auf Deutschland kommt netto eine vergleichsweise geringe Forderung von 36.000 Euro zu.
Während in Thüringen die meisten Pächter (44 Prozent) einen vierjährigen Pachtvertrag mit Kaufoption wählten, wollen die meisten Pächter in Brandenburg lieber direkt kaufen (55 Prozent).
© agrar-press
Zurückgefordert wird das Geld von Staaten, die EU-Agrarvorschriften nicht eingehalten oder die Auszahlung von Beihilfen an Landwirte nicht ausreichend kontrolliert hatten. Das Geld fließt wieder in den EU-Haushalt.
Großbritannien muss mit fast 30 Millionen Euro am meisten zurückzahlen. Hier wurden Anforderungen beispielsweise bei der Betriebsführung und dem ökologischen Zustand unzureichend umgesetzt. Italien und die Niederlande stehen auf den Plätzen zwei und drei.
Die wichtigsten Einzelberichtigungen
- 29,8 Millionen Euro (noch offen: 29,5 Mio. EUR) werden vom Vereinigten Königreich zurückgefordert wegen Mängeln in seinem Sanktionssystem sowie unzureichender Umsetzung von Mindestanforderungen an die Betriebsführung und Anforderungen an den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand hinsichtlich der Cross-Compliance;
- 27,3 Mio. EUR (noch offen: 0 Euro) werden von Italien zurückgefordert wegen verspäteter Zahlungen an Landwirte;
- 21,5 Mio. EUR werden von Italien zurückgefordert wegen Mängeln bei den Kontrollen der Ölmühlen und der Kompatibilitätskontrolle der Olivenölerträge;
- 14,6 Mio. EUR (noch offen: 14,5 Mio. EUR) werden von den Niederlanden zurückgefordert wegen eines mangelhaften Sanktionssystems sowie fehlender Kontrolle bestimmter Mindestanforderungen an die Betriebsführung und Anforderungen an den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand hinsichtlich der Cross-Compliance;
Hintergrund
Das so genannte Rechnungsabschlussverfahren führt die EU-Kommission
jährlich durch. Insgesamt fordert die Behörde dieses Jahr 115,2
Millionen Euro zurück. Ein Teil des Geldes hat sie von den
Mitgliedsstaaten bereits wieder eingezogen. Offen sind noch obige 54,3
Millionen Euro.
Die EU-Mitgliedstaaten sind für die Verwaltung des Großteils der
Agrar-Zahlungen zuständig. Sie müssen Kontrollen vornehmen und die
Anträge der Landwirte auf Direktzahlungen überprüfen. Um sicher zu
gehen, dass die Staaten Kontrollen und Mängelbehebung vorschriftsmäßig
durchführen, führt die EU-Kommission selbst Kontrollen aus. Das sind
mehr als 100 im Jahr. Wenn die Kommission feststellt, dass eine
ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel nicht sichergestellt ist, kann
sie nachträglich Gelder zurückfordern.
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pd
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