Samstag, 26.05.2012
Weniger Salmonellen auf Geflügel gefunden
Berlin - Bei Zuchthühnern und Masthähnchen wurden 2010 erneut weniger Salmonellen nachgewiesen als noch in den Vorjahren.
Bei dem zunächst in der Wurst vermuteten Darmkeim handelt es sich um sogenannte Shiga-Toxin produzierende Escherichia coli (Stec).
© Mühlhausen/landpixel
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die Daten für 2010 zum Salmonellennachweis bei Geflügel ausgewertet. Die Proben wurden von den zuständigen Behörden sowie den Lebensmittelunternehmern im Rahmen des EU-weiten Salmonellen-Bekämpfungsprogramm bei mehr als 10.000 Geflügelherden genommen. Das Ergebnis: Immer weniger Geflügel ist in Deutschland mit Salmonellen kontaminiert. Die Zahlen für 2010 verdeutlichen eine erfolgreiche Salmonellenbekämpfung bei Zuchtgeflügel, Legehennen, Masthähnchen sowie Puten. Im Vergleich zu den Salmonellenbefunden aus den Jahren 2009, 2008 und denen der Grundlagenstudien aus den Jahren 2004 bis 2007 sind die Befunde für die bekämpfungsrelevanten Salmonellentypen S. Infantis, S. Hadar und S. Virchow bzw. S. Enteritidis und S. Typhimurium rückläufig.
Gemeinschaftsziel sieht höchstens 1 % Kontamination vor
Bei Zuchthühnern wurden bei 0,3 % (2009 waren es 0,9 %), bei
Masthähnchen bei 0,2 % der beprobten Herden (2009 waren es 0,4 %)
bekämpfungsrelevante Salmonellen nachgewiesen. Bei Legehennen lag die
Nachweisrate bei 1,9 % und ist damit ebenfalls niedriger als in den
Vorjahren. 2009 wurden bei 4,8 % bzw. 2008 bei 2,7 % der beprobten
Legehennenherden bekämpfungsrelevante Salmonellen nachgewiesen. Bei
Zuchtputen wurden wie bereits in der Grundlagenstudie keine
Salmonellenbefunde berichtet, bei Mastputen sind in geringem Maße (0,6
%) Salmonellen ermittelt worden. Das festgesetzte Gemeinschaftsziel ist
damit eingehalten bzw. erreicht worden. Dieses sieht vor, dass
höchstens 1 % der beprobten Zuchthühner-, Masthähnchen- und Putenherden
mit bekämpfungsrelevanten Salmonellen kontaminiert sind, für
Legehennenherden gilt eine Reduktion der Rate aus dem Vorjahr um
mindestens 10 % (also z.B. von 4,8 % auf 4,3 %).
Impfpflicht und strenge Futterregeln sollen Salmonellen in Schach halten
Das Salmonellen-Bekämpfungsprogramm gemäß der Verordnung (EG) Nr.
2160/2003 beinhaltet neben Maßnahmen zum Schutz vor Salmonellen, wie
z.B. einer Impfpflicht für Legehennenherden in Ländern mit hohen
Salmonellenraten und strenge Regeln für das Futter, auch ein
Überwachungsprogramm. Dieses sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten
jährlich einen nationalen Bericht über den Anteil an
Salmonella-positiven Herden bei Zuchtgeflügel, Legehennen, Masthähnchen
sowie Zucht- und Mastputen erstellen, die dieses Jahr erstmalig mit
einbezogen wurden. Seit 2008 nehmen die zuständigen Behörden der
Bundesländer sowie die Lebensmittelunternehmer nach einem festgelegten
Erhebungsplan Proben, die in akkreditierten Laboren untersucht werden.
Die Bundesländer übermitteln die Daten zur Bewertung an das BfR. Das
BfR wertet die Daten aus und übermittelt den Zustandsbericht an die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Keime können sich sowohl im Ei als auch auf dem Fleisch befinden
Salmonellen befinden sich entweder in den Organen, im Darm oder
auf den Federn der Tiere. Sie können bereits im Huhn in das Ei-Innere
oder auf die Eischale gelangen. Während des Schlachtprozesses können
sie zudem auf den Schlachtkörper verschleppt werden und gelangen so in
die Lebensmittelkette. Beim Menschen können sie schwere
Magen-Darm-Erkrankungen auslösen.
Das BfR empfiehlt, auf die Verarbeitung von Rohei bei der Herstellung
von Speisen, die ohne weitere Erhitzung verzehrt werden (z.B. Desserts,
Backwaren mit nicht durch erhitzten Füllungen und Auflagen, Majonäse),
nach Möglichkeit zu verzichten. Werden Eier beim Kochen, Backen oder
Braten ausreichend erhitzt, werden eventuell vorhandene Keime
abgetötet.
Gute Hygiene kann eine Verschleppung eindämmen
Empfindliche Personen (Kleinkinder, Kranke und Senioren) sollten
nur durcherhitzte Eier verzehren. Dies ist der Fall, wenn Eiweiß und
Eigelb vollständig gestockt sind.
Bei der Zubereitung von Geflügelfleisch sollte grundsätzlich auf eine
besonders sorgfältige Küchenhygiene geachtet werden: Geflügelfleisch
sollte nur durcherhitzt verzehrt werden. Bei einer Kerntemperatur von
70 °C über zwei Minuten sterben die Krankheitserreger ab. Das Fleisch
sollte außerdem getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahrt und
zubereitet werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Messer,
Schneidbretter oder Hände, die bei der Zubereitung mit rohem Geflügel
in Kontakt kamen, erst gründlich gereinigt werden, bevor sie weitere
Lebensmittel berühren, insbesondere wenn diese nicht erhitzt werden wie
beispielsweise Salat. Mit guter Küchenhygiene kann das Verschleppen von
Salmonellen auf andere Speisen verhindert werden.
pd
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