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In jüngster Zeit häufen sich laut Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft die Beschwerden von privaten Solaranlagenbetreibern über Schikanen beim Netzzugang. Netzbetreiber machten Privatpersonen vielerorts den Betrieb von Solarstromanlage so schwer wie möglich, obwohl die vorrangige und hinderungsfreie Einspeisung von Solarstrom gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben ist. Da die Photovoltaik eine zur Massenanwendung taugliche, dezentrale Energieform ist, werde sie seitens der konventionellen Energiewirtschaft als Konkurrenz wahrgenommen und bekämpft. Stromkonzerne investierten derzeit massiv in neue fossile Kraftwerke. Noch sei der Anteil der Solarenergie am deutschen Strommix relativ gering - langfristig 'befürchteten' die Energieversorger jedoch, dass Solarstrom zum ernsten Wettbewerber für Strom aus fossilen Großkraftwerken wird. Während die Solarstrompreise nach Expertenansicht bereits in sieben bis acht Jahren unter die Verbraucherpreise von fossilem Strom sänken, stiegen die Preise für konventionellen Strom rasant.
Nach aktuellen Recherchen des BSW-Solar hätten derzeit Netzbetreiber wie die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Vorbehaltsklauseln in ihren Einspeiseverträgen verankert, mit denen die Vergütungszahlungen unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit des EEG gestellt werden. Dies führe bei Anlagenbetreibern und potentiellen Investoren im Kleinanlagenbereich zu Verunsicherung. Denn oft würden die PV-Anlagen über Kredite finanziert, die zurückgezahlt werden müssen. Der BSW-Solar weist darauf hin, dass diese Vorbehaltsklausel der Netzbetreiber haltlos ist und den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs zuwiderläuft. Beide Instanzen hätten unmissverständlich festgestellt, dass das EEG absolut verfassungskonform bzw. auch EU-wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Eine weitere Praxis der Netzbetreiber sehe den Abschluss von privaten Verträgen mit dem Anlagenbesitzern zu schlechteren Konditionen vor, als im EEG geregelt. Hiermit würden beispielsweise Regress-Ansprüche von Anlagenbetreibern bei Netzausfällen unterlaufen. Neu sei auch der Versuch von Netzbetreibern, Gebühren für die Angebotserstellung des Netzanschlusses zu erheben. Diese Maßnahme führe zur Verzögerung der Inbetriebnahme und Verunsicherung des Anlagenbetreibers.
Carsten Körnig, Geschäftsführer Bundesverband Solarwirtschaft, rügt die genannten Praktiken scharf: „Offensichtlich wollen einige Netzbetreiber und Energieversorger mit aller Macht den gesetzlich verankerten und politisch gewollten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland untergraben. Die Einschüchterungen treffen vor allem Privatpersonen, die juristische Auseinandersetzungen mit den Unternehmen scheuen.“ Den Bundesverband Solarwirtschaft e. V. verblüfft es nicht, dass die Probleme gerade jetzt gehäuft auftreten. Aktuell berät der Deutsche Bundestag über die Zukunft der Solarförderung in Deutschland. Noch vor der Sommerpause werde mit einer Entscheidung gerechnet. Das dem Energieversorger RWE AG nahestehende Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) aus Essen habe jüngst gefordert, die Solarförderung um 30 Prozent zu kappen. (pd)

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