Samstag, 26.05.2012
SPD will Rechtsänderungen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes
Berlin - Strengere rechtliche Vorgaben zur Verminderung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung fordert die SPD-Bundestagsfraktion in einem Antrag, der in die parlamentarischen Beratungen eingebracht wurde.
Die Forderungen der Länder gehen über die von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner geplanten Maßnahmen noch hinaus.
© Mühlhausen/landpixel
Notwendig
sei insbesondere eine verbesserte Transparenz und
Rückverfolgbarkeit der Antibiotikaanwendungen, stellen
die Sozialdemokraten darin fest. Die Voraussetzung dafür
sehen sie in einer Novelle der Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung (TÄHAV) und der Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung (ANTHV) sowie gegebenenfalls des
Arzneimittelgesetzes, um künftig alle relevanten Daten der
Antibiotikaanwendungen in der Nutztierhaltung betriebsbezogen
und bundeseinheitlich zentral zu erfassen und den
zuständigen Kontrollbehörden bei Bedarf zeitnah zur Verfügung
zu stellen.
Für das Monitoring und die risikoorientierte
Auswertung von tierhaltenden Betrieben durch die Kontrollbehörden
seien die rechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Zudem müssten Tierhalter verpflichtet werden, die Mortalitätsraten
in ihren Beständen mitzuteilen. Die Leitlinien für
den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln
der Bundestierärztekammer vom Juli 2010
will die SPD rechtsverbindlich gestalten.
Betriebe mit hohem Antibiotikaverbrauch sollen schärfer kontrolliert werden
Schließlich bekräftigt
die Fraktion ihre Forderung nach Aufbau eines
zweistufigen Sanierungsprogramms für tierhaltende Betriebe.
Dessen Ziele müsse es sein, bei landwirtschaftlichen
Betrieben mit auffällig hohem Antibiotikaverbrauch die
Beratungs- und Überwachungsmaßnahmen der Bestandstierärzte
zu verschärfen und bei fortwährend hohem Antibiotikaeinsatz
die Anordnung behördlich überwachter Sanierungsmaßnahmen
zu ermöglichen.
Hygiene- und Gesundheitsstatus entscheidend
Die SPD äußert sich in ihrem Antrag besorgt über die Entwicklung
bei der Verwendung von Antibiotika insbesondere
in Geflügelmastbetrieben und verweist dabei auf die unlängst
vorgelegten Studien der Landeskontrollbehörden in
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung
bestätige zugleich die Anzahl der Antibiotikaanwendungen
bei landwirtschaftlichen Nutztieren, die das Bundesamt
für Risikoforschung (BfR) als Ergebnis eines
Forschungsprojekts im Jahr 2010 veröffentlicht habe. Demnach
liege die durchschnittliche Zahl der Behandlungen pro
Tier im Fall von Schweinen beim Faktor 5,9. Bei Milchrindern
betrage dieser 2,5 und bei Mastkälbern 2,3.
Nach Auffassung
der SPD-Fraktion ist die Höhe des Antibiotikaeinsatzes
in tierhaltenden Betrieben in erster Linie vom
Hygiene- und Gesundheitsstatus abhängig. Betriebe mit einem
bedenklichen Hygiene- und Gesundheitsstatus wiesen
eine signifikant erhöhte Mortalität von Tieren auf. Ein Zusammenhang
zwischen der Bestandsgröße und der Behandlungsintensität
mit Antibiotika sei auf der Grundlage bisher
verfügbarer Daten hingegen wissenschaftlich nicht belegt.
Leistungsstarke landwirtschaftliche Betriebe mit einem effizienten
Betriebsmanagement und einem hohen Tiergesundheitsstatus
wiesen die geringsten Auffälligkeiten im Umgang
mit Antibiotika auf.
AgE
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