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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Produktion und Förderung » Sperrfrist-Düngemittelverordnung ]
Samstag, 26.05.2012
Produktion und Förderung | 31.01.2012 Redaktion agrarheute.com

Sperrfrist für Gülle endet heute: Regionale Regeln beachten

Knüppelhart gefrofener Boden hat Folgen: Obwohl die Sperrfrist zur Gülleausbringung heute endet, dürfen Jauche, Gärreste und Co noch nicht überall auf den Acker.
Solange der Boden durchgängig gefroren ist, darf keine Gülle ausgebracht werden.© Mühlhausen/landpixel
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Solange der Boden durchgängig gefroren ist, darf keine Gülle ausgebracht werden.
© Mühlhausen/landpixel
Von der Sperrfrist betroffen sind Dünger mit wesentlichem Nährstoffgehalt an Stickstoff und Phosphat - also neben der Gülle auch Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot und Mineraldünger. Generell gilt: Diese Dünger dürfen auch Ackerland vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar nicht ausgebracht werden.
Außerdem muss der Boden aufnahmefähig, also nicht wassergesättigt, überschwemmt, mit zu viel Schnee bedeckt oder gefroren sein. Genau das ist aber in einigen Teilen Deutschlands momentan der Fall.

Mecklenburg-Vorpommern: Sperrfrist vorerst verlängert

Derzeit ist in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend gefrorener Boden mit einer Frosttiefe zwischen sieben und 25 cm zu verzeichnen. Aufgrund der aktuellen Tagestemperaturen und der Prognose des deutschen Wetterdienstes für die nächsten Tage, wonach die Temperaturen deutlich unter dem Gefrierpunkt liegen, ist davon auszugehen, dass die Böden während des Tagesverlaufs oberflächig nicht auftauen. Insofern darf vorerst eine Düngemittelausbringung auch nach Ende der Sperrfrist nicht erfolgen.

Schleswig-Holstein: Dauerfrost

Der für diese Woche vorhergesagte Dauerfrost mit Nachttemperaturen von bis zu minus 10 Grad Celsius unterbricht die bisher seit der Herbstaussaat wegen der überdurchschnittlichen Temperaturen durchgängige Pflanzenentwicklung in den Wintergetreidebeständen. Eine im Lande geschlossene Schneedecke von drei bis fünf Zentinetern verhindert derzeit eine unmittelbare Frosteinwirkung auf die bis zum Ende der vergangenen Woche noch wachsenden Bestände. In diesem Jahr muss die N-Düngung unbedingt an die Bestände angepasst werden.
 
Nach aktuellen Informationen eines unserer User ist auch in Niedersachsen vorerst die Sperrfrist verlängert.

Ob die Sperrfrist verlängert wird oder nicht, wird teilweise bis auf Kreisebene unterschiedlich entschieden. Wie es in Ihrer Region aussieht, können Sie bei den regionalen Landwirtschaftsbehörden erfragen.

Erfahrungen mit Gülle Strip-Till

pd
Fachbeitrag zum Thema:
Redaktion Joule Biogas-Gülle unterliegt Abfallrecht
Lesen Sie hierzu auch
  • Produktion und Förderung NRW: Neue Verordnung zu Gülletransporten
  • Produktion und Förderung Düngerecht: Aus für N-Sonderregel auf Grünland?
  • Video Vegetationsreport 2012: Klappe, die Erste!
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Keywords Frost | Gärreste | Gülle | Gülleausbringung | Jauche | Sperrfrist | Verbringungsverordnung | Wirtschaftsdünger | gefrorener Boden
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