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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Schwein » Mast » Stallbauten ]
Samstag, 26.05.2012
Mast | 25.03.2011 Redaktion agrarheute.com

Voraussetzungen für Stallbauten verschärft

Cloppenburg - Der Landkreis Cloppenburg verschärft die Vorraussetzungen für Stallbauten. Das Ziel ist die Umwelt vor Immissionen zu schützen.
Der Staat unterstützt Landwirte bei der Weiterentwicklung ihrer Betriebe.© landpixel.de
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Der Staat unterstützt Landwirte bei der Weiterentwicklung ihrer Betriebe.
© landpixel.de
Aufgrund der bestehenden Immissionssituation und der hohen Zahl neuer Stallbauten hat sich der Landkreis Cloppenburg nach eigenen Angaben dazu entschlossen, die Bevölkerung sowie Natur und Umwelt besser vor Immissionen zu schützen. Laut Pressemitteilung des Kreises sollen große Stallneubauten nur noch mit Abluftreinigungsanlagen genehmigt werden. Bei Vorhaben in belasteten Dörfern wird eine Immissionsverbesserung von 30 Prozent gefordert. Zum nächsten Wohnhaus ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten. Landrat Hans Eveslage und Leitender Baudirektor Georg Raute nahmen jetzt Stellung zu den Vorgaben. 

Tierzahlen pro Stall werden immer größer

Zuvor waren so der Kreis, der Kreislandvolkverband, die Landwirtschaftskammer sowie die Städte und Gemeinden informiert worden. "Die Antragszahlen für Stallbauten bewegen sich im Landkreis Cloppenburg weiter auf hohem Niveau. Im Jahr 2010 sind 213 Stallneubauten beantragt worden.", informiert Eveslage. Allein 147 davon waren Schweineställe. Die Tierzahlen pro Stall wurden dabei immer größer und liegen meist zwischen 1.000 und 4.000 Plätzen. Auch wenn ein Großteil der Ställe bereits mit Abluftreinigungsanlagen gebaut werde, nehme die Gesamtbelastung für Mensch und Umwelt weiter zu. "

Entsprechende Abluftreinigungsanlage benötigt

Auf der Grundlage des geltenden Bau- und Immissionsschutzrechtes ist der Landkreis als Genehmigungsbehörde verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen schädliche Umwelteinwirkungen sowie erhebliche Belästigungen für Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu verhindern", betonte Eveslage. Ab sofort werden Stallbauten mit mehr als 2.000 Schweinemastplätzen oder 750 Sauenplätzen nur genehmigt, wenn sie mit einer entsprechenden Abluftreinigungsanlage gebaut werden.

Mindestabstand von 100 Metern zum nächsten Wohnhaus

Bei Erweiterung eines Betriebes in einer bereits über den Geruchsgrenzwert vorbelasteten Ortslage muss bei allen Neubauten eine 30-prozentige Reduzierung der Gesamtgeruchsimmissionen erreicht werden. Neu ist auch ein Mindestabstand von 100 Metern zum nächsten Wohnhaus. "Durch den Mindestabstand von 100 Metern wird sichergestellt, dass die Bewohner vor den mit dem Betrieb der Stallanlage verbundenen Belästigung hinreichend geschützt werden", erläuterte Raute. Die Änderung der Genehmigungspraxis bedeutet nach Einschätzung von Landrat Eveslage keinen kompletten Baustopp für neue Stallanlagen: "Wir empfehlen den Städten und Gemeinden, ihre Möglichkeiten zur Steuerung über Bauleitplanung zu nutzen. Dies ist die einzige Möglichkeit, Stallbauten in der freien Natur und Landschaft zu verhindern.".
ISN
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Keywords Genehmnigungsverfahren | Geruchsimmission | Luftverschmutzung | Schweinestall | Stallbau | Stallbauten | Umweltbelastung | Voraussetzungen | cloppenburg
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