Samstag, 26.05.2012
Voraussetzungen für Stallbauten verschärft
Cloppenburg - Der Landkreis Cloppenburg verschärft die Vorraussetzungen für Stallbauten. Das Ziel ist die Umwelt vor Immissionen zu schützen.
Der Staat unterstützt Landwirte bei der Weiterentwicklung ihrer Betriebe.
© landpixel.de
Aufgrund der bestehenden Immissionssituation und der hohen Zahl neuer Stallbauten hat sich der Landkreis Cloppenburg nach eigenen Angaben dazu entschlossen, die Bevölkerung sowie Natur und Umwelt besser vor Immissionen zu schützen. Laut Pressemitteilung des Kreises sollen große Stallneubauten nur noch mit Abluftreinigungsanlagen genehmigt werden. Bei Vorhaben in belasteten Dörfern wird eine Immissionsverbesserung von 30 Prozent gefordert. Zum nächsten Wohnhaus ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten. Landrat Hans Eveslage und Leitender Baudirektor Georg Raute nahmen jetzt Stellung zu den Vorgaben.
Tierzahlen pro Stall werden immer größer
Zuvor waren so der Kreis, der Kreislandvolkverband, die
Landwirtschaftskammer sowie die Städte und Gemeinden informiert worden.
"Die Antragszahlen für Stallbauten bewegen sich im Landkreis Cloppenburg
weiter auf hohem Niveau. Im Jahr 2010 sind 213 Stallneubauten beantragt
worden.", informiert Eveslage. Allein 147 davon waren Schweineställe.
Die Tierzahlen pro Stall wurden dabei immer größer und liegen meist
zwischen 1.000 und 4.000 Plätzen. Auch wenn ein Großteil der Ställe
bereits mit Abluftreinigungsanlagen gebaut werde, nehme die
Gesamtbelastung für Mensch und Umwelt weiter zu. "
Entsprechende Abluftreinigungsanlage benötigt
Auf der Grundlage des geltenden Bau- und Immissionsschutzrechtes
ist der Landkreis als Genehmigungsbehörde verpflichtet, durch geeignete
Maßnahmen schädliche Umwelteinwirkungen sowie erhebliche Belästigungen
für Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu verhindern", betonte
Eveslage. Ab sofort werden Stallbauten mit mehr als 2.000
Schweinemastplätzen oder 750 Sauenplätzen nur genehmigt, wenn sie mit
einer entsprechenden Abluftreinigungsanlage gebaut werden.
Mindestabstand von 100 Metern zum nächsten Wohnhaus
Bei Erweiterung eines Betriebes in einer bereits über den
Geruchsgrenzwert vorbelasteten Ortslage muss bei allen Neubauten eine
30-prozentige Reduzierung der Gesamtgeruchsimmissionen erreicht werden.
Neu ist auch ein Mindestabstand von 100 Metern zum nächsten Wohnhaus.
"Durch den Mindestabstand von 100 Metern wird sichergestellt, dass die
Bewohner vor den mit dem Betrieb der Stallanlage verbundenen Belästigung
hinreichend geschützt werden", erläuterte Raute. Die Änderung der
Genehmigungspraxis bedeutet nach Einschätzung von Landrat Eveslage
keinen kompletten Baustopp für neue Stallanlagen: "Wir empfehlen den
Städten und Gemeinden, ihre Möglichkeiten zur Steuerung über
Bauleitplanung zu nutzen. Dies ist die einzige Möglichkeit, Stallbauten
in der freien Natur und Landschaft zu verhindern.".
ISN
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