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Samstag, 26.05.2012
Umwelt | 02.07.2010

EU: Landwirtschaft könnte mit Klimasteuer belegt werden

Brüssel - In der Europäischen Kommission schmiedet man Pläne, die Landwirtschaft und andere im Emissionshandel ausgesparte Branchen künftig mit einer Kohlenstoffsteuer zu belegen, die dem Klimaschutz dient.

© moonrun/fotolia
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Das geht aus einem Arbeitspapier hervor, das den Kommissaren vergangene Woche für eine Orientierungsdebatte über einen Richtungswechsel in der Energiebesteuerung vorlag. Darin zeigt sich die Kommission durchaus bewusst, dass dies für bestimmte Gruppen - beispielsweise Landwirte, Privathaushalte und Nutzer von Dieselfahrzeugen sowie kleine Industriebetriebe - eine steigende Steuerlast bedeuten würde. Deshalb sollte man in Betracht ziehen, diese Belastung zu mindern oder ganz auszugleichen.

Laut den Erwägungen der Kommission würde die aktuelle Energiesteuer gesplittet, und zwar in einen auf den Kohlendioxydemissionen des jeweiligen Produkts gründenden Part und in einen am Energiegehalt orientierten Teil. Diesel würde dann im Vergleich zur jetzigen Regelung deutlich höher besteuert, Biokraftstoffe würden hingegen profitieren. Das würde insbesondere für Bioethanol mit seinem relativ geringen Energiegehalt gelten, denn die bisherigen Besteuerungsregeln auf EU-Ebene orientieren sich am Kraftstoffvolumen, nicht aber an der Energiedichte.

Gesplittete Kraftstoffsteuer

Zudem zieht die Kommission andere Steuervorteile für Biokraftstoffe in Betracht, gibt aber zu bedenken, dass bei Erreichen des bis 2020 angestrebten zehnprozentigen Anteils des Biosprits am EU-Gesamtmarkt eine volle Steuerbefreiung zu Einnahmeausfällen in einer Größenordnung von 0,2 Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens führen könnte. Andererseits würden für die Landwirtschaft im Zuge der Energiesteuer-Umstrukturierung mehr Abgaben an den Fiskus ins Haus stehen, denn derzeitige Steuerbefreiungen würden wegfallen. Derzeit gelten in der Europäischen Union Mindeststeuersätze von 359 Euro pro 1.000 Liter für Ottokraftstoff sowie von 330 Euro pro 1.000 Liter für Diesel.

Kohlendioxydsteuer bei 20 Euro pro Tonne angesetzt  

In ihrem Ansatz für eine künftig gesplittete Steuer aus CO2-Abgabe und Energiesteuer legt die Kommission für Kohlendioxyd nun eine Steuer von 20 Euro pro Tonne Kohlendioxyd zugrunde, was bei einem CO2-Gehalt von 2,74 Tonnen pro 1.000 Liter Diesel eine Summe von 54,8 Euro pro 1.000 Liter ergibt. Hinzu kommt die Steuer auf den Energiegehalt in Höhe von 9,64 Euro pro Gigajoule, so dass die Autoren bei einem künftigen Mindeststeuersatz von 412,2 Euro pro 1.000 Liter Diesel landen.

Im Sinne des Klimaschutzes handeln

Steuerkommissar Algirdas Semeta aus Litauen wurde beauftragt, die Auswirkungen einer solchen Abgabe auf die Wirtschaft verstärkt zu untersuchen. Ansatzpunkt der Kommission ist die Tatsache, dass bisher nur rund die Hälfte der EU-Treibhausgasemissionen unter den Handel mit Verschmutzungsrechten fallen und man nun in der anderen Hälfte der Wirtschaft ebenfalls regulierend im Sinne des Klimaschutzes eingreifen will. Die Erhebung einer Kohlenstoffsteuer beispielsweise in der Landwirtschaft könnte laut dem Kommissionspapier mit Entlastungen einhergehen, wenn bestimmte Ziele im Sinne der Energieeffizienz erreicht werden. Die Kriterien für diese Entlastungen sollen von den EU-Mitgliedstaaten bestimmt und kontrolliert werden können.

Einstimmige Entscheidungen nötig 

Von solch einem Ansatz verspricht sich Brüssel mehr Einheitlichkeit in einem Bereich, in dem sie derzeit einen Flickenteppich verschiedener Ausnahmeregelungen sieht. Kommissar Semeta soll vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise allerdings auch die Auswirkungen einer solchen Steuer auf das Wachstum im Blick haben. Zu bedenken ist zudem, dass die Steuerkompetenz den Mitgliedstaaten zufällt. Für EU-Steuerregelungen sind im Ministerrat einstimmige Entscheidungen notwendig. (AgE)

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Keywords Energiebesteuerung | Klimasteuer | Kraftstoffsteuer | Treibstoffe
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