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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Leben » Ernährung und Gesundheit » Stevia Zulassung ]
Samstag, 26.05.2012
Ernährung und Gesundheit | 15.11.2011 Redaktion agrarheute.com

Stevia in Europa zugelassen

Brüssel - Die EU-Kommission hat das aus der Stevia-Pflanze gewonnene Süßungsmittel Stevioglycosid unter bestimmten Bedingungen als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Die Stevia-Staude kommt ursprünglich aus Südamerika.© StefanieB/Fotolia
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Die Stevia-Staude kommt ursprünglich aus Südamerika.
© StefanieB/Fotolia
Die ursprünglich aus dem südamerikanischen Paraguay stammende Pflanze soll um ein Vielfaches süßer sein als Zucker und trotzdem keine Kalorien enthalten. Hierzulande wird die Staude Stevia (rebaudiana Bertoni) auch Honigkraut genannt. Die Zulassung des daraus gewonnenen Süßstoffs Stevioglycosid liess in Europa lange auf sich warten, da er in Verdacht stand gesundheitsschädlich zu sein.

Stevia-Süßstoff sollte trotz Zulassung nur begrenzt konsumiert werden

Die Kommission hat nun seine Verwendung in 31 Lebensmittelkategorien genehmigt: von Schokolade über Softdrinks bis zu Frühstücksgetreide. Zuvor war die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) damit beauftragt, die Sicherheit des Stoffs zu bewerten. Sie kam zu dem Schluss, dass das Süßungsmittel weder krebserregend oder genotoxisch ist, noch mit Störungen der Fruchtbarkeit/Entwicklung in Verbindung gebracht werden kann, und hat eine annehmbare Tagesdosis (ADI) von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt. Nach konservativen Schätzungen der Exposition gegenüber Steviolglycosiden sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern wird die ADI bei der vorgeschlagenen Verwendungshöchstmenge aber wahrscheinlich überschritten. Um die Verbraucher nicht zu belasten, mussten die beantragten Verwendungen und Verwendungsmengen geändert werden.

Neue Rechtsvorschriften sollen für mehr Transparenz sorgen

Die EU-Kommission verabschiedete zudem zwei Rechtsvorschriften, um die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen sicherer und transparenter zu machen. Dazu werden zwei neue Listen aufgestellt. Verbraucher und Industrie sollen sich leichter darüber informieren können, welche Zusatzstoffe genau in Lebensmitteln erlaubt sind und in welcher Kategorie sie zugelassen sind.  Eine dieser Listen kann im Internet abgerufen werden. Die zweite Liste betrifft Zusatzstoffe in Stoffen, die Lebensmitteln zugesetzt werden wie Aromen und Nährstoffe. Sie wird in den kommenden Wochen gültig.
gz/aiz
Fachbeitrag zum Thema:
Redaktion DLZ Landessortenversuche 2011
Lesen Sie hierzu auch
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Keywords EFSA | EU | Honigkraut | Krebs | Stevia | Süssstoff | Süßkraft | Transparenz | Zulassung | Zusatzstoff
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