Samstag, 26.05.2012
Stevia in Europa zugelassen
Brüssel - Die EU-Kommission hat das aus der Stevia-Pflanze gewonnene Süßungsmittel Stevioglycosid unter bestimmten Bedingungen als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Die Stevia-Staude kommt ursprünglich aus Südamerika.
© StefanieB/Fotolia
Die ursprünglich aus dem südamerikanischen Paraguay stammende Pflanze soll um ein Vielfaches süßer sein als Zucker und trotzdem keine Kalorien enthalten. Hierzulande wird die Staude Stevia (rebaudiana Bertoni) auch Honigkraut genannt. Die Zulassung des daraus gewonnenen Süßstoffs Stevioglycosid liess in Europa lange auf sich warten, da er in Verdacht stand gesundheitsschädlich zu sein.
Stevia-Süßstoff sollte trotz Zulassung nur begrenzt konsumiert werden
Die Kommission hat nun seine Verwendung in 31
Lebensmittelkategorien genehmigt: von Schokolade über Softdrinks bis zu
Frühstücksgetreide. Zuvor war die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) damit
beauftragt, die Sicherheit des Stoffs zu bewerten. Sie kam zu dem
Schluss, dass das Süßungsmittel weder krebserregend oder genotoxisch
ist, noch mit Störungen der Fruchtbarkeit/Entwicklung in Verbindung
gebracht werden kann, und hat eine annehmbare Tagesdosis (ADI) von 4
mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt. Nach konservativen Schätzungen der
Exposition gegenüber Steviolglycosiden sowohl bei Erwachsenen als auch
bei Kindern wird die ADI bei der vorgeschlagenen Verwendungshöchstmenge
aber wahrscheinlich überschritten. Um die Verbraucher nicht zu
belasten, mussten die beantragten Verwendungen und Verwendungsmengen
geändert werden.
Neue Rechtsvorschriften sollen für mehr Transparenz sorgen
Die EU-Kommission verabschiedete zudem zwei Rechtsvorschriften, um die
Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen sicherer und transparenter zu
machen. Dazu werden zwei neue Listen aufgestellt. Verbraucher und
Industrie sollen sich leichter darüber informieren können, welche
Zusatzstoffe genau in Lebensmitteln erlaubt sind und in welcher
Kategorie sie zugelassen sind. Eine dieser Listen kann im Internet
abgerufen werden. Die zweite Liste betrifft Zusatzstoffe in Stoffen,
die Lebensmitteln zugesetzt werden wie Aromen und Nährstoffe. Sie wird
in den kommenden Wochen gültig.
gz/aiz
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