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DBV: Verschuldensunabhängige Haftungsregelung bleibt unkalkulierbar
Anlässlich der heutigen Bestätigung der Regelungen des Gentechnikgesetzes insbesondere zur Koexistenz und zur Haftung durch das Bundesverfassungsgericht bekräftigt der Deutsche Bauernverband seine bisherigen Positionen. Die mit dem Gentechnikgesetz im Jahre 2004 eingeführte verschuldensunabhängige Haftungsregelung beinhaltet für GVO-anbauende Landwirte trotz gesetzeskonformen Verhaltens unkalkulierbare und nicht versicherbare Risiken. Der Deutsche Bauernverband kann bei Fortgeltung dieser Gesetzeslage den Landwirten weiterhin nur vom GVO-Anbau abraten.
Das Ende September vom Europäischen Büro für Koexistenz vorgestellte Best Practise Document für die Sicherung der Koexistenz im GVO-Maisanbau sollte dazu genutzt werden, auch national praxisgerechte Leitlinien für die Koexistenz zu erarbeiten. Ebenso sind für den Anbau von gentechnisch veränderten Kartoffeln Koexistenzregeln auf der Basis repräsentativer Versuchsanstellungen festzulegen.
AbL: Urteil ist eine Klatsche auch für Ministerin Schavan
"Das ist ein sehr erfreulicher Tag für Bauern und Verbraucher", so Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in einer ersten Reaktion. Die AbL fordert die Bundesregierung bei ihrer geplanten Reform des Gentechnikgesetzes nach diesem Karlsruher Urteil auf, dem Vorsorgeprinzip zum Schutz der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft endlich gerecht zu werden und die gesamte Kette vom Anbau, Ernte bis zum Endprodukt sicher und ohne Kompromisse vor Verunreinigungen zu schützen. Bei auftretenden Verunreinigungen muss für alle eintretenden Schäden gehaftet werden. Derzeit werden der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung von der Saatgutzüchtung bis zum Lebensmittelverarbeiter einseitig die Risiken und die Folgekosten der Agro-Gentechnik aufgebürdet. Diese müssen endlich von den Nutzern der Gentechnik und Verursachern getragen werden.
Happach-Kasan: FDP für ein innovationfreundlicheres Gentechnikgesetz
Die derzeitigen Regelungen vertreiben Arbeit und Forschung aus Deutschland, kritisiert die agrarpolitische Sprecherin der FDP, Christel Happach-Kasan. Das Gesetz ist verfassungsgemäß, trotzdem besteht weiter Novellierungsbedarf. Die FDP hält daran fest, die derzeitigen Regelungen innovations- und forschungsfreundlicher zu gestalten. Dies ist innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht abgesteckten Grenzen möglich. Die Grüne Gentechnik ist eine Züchtungsmethode wie jede andere auch. Ihre Potentiale sind groß. Die Sicherheit der Technik hat sich in Jahrzehnte langer Praxis bei der Herstellung von Medikamenten, Vitaminen und Pflanzensorten erwiesen. Politiker sollten Ängste ernst nehmen, sich aber nicht von ihnen treiben lassen. Ein allgemeines Unbehagen reicht nicht aus, etwas in Bausch und Bogen zu verdammen. Unbehagen ist keine Begründung für ein gesetzliches Verbot. Das gilt in jedem Lebensbereich und auch bei der Grünen Gentechnik. Weder Fortschrittgläubigkeit noch Verteufelung sind im Interesse von Verbrauchern, Landwirten und Wirtschaft.
Bündnis 90/Die Grünen: Gentechnikfreie Wirtschaft braucht mehr Schutz
Die frühere CDU/FDP-Landesregierung hatte sich vor den Karren des US-Konzerns Monsanto spannen lassen, sagt Ulrike Höfken Sprecherin für Agrogentechnik von Bündnis 90/Die Grünen. Die Klage hatte die Absicht, Verbrauchern und gentechnikfrei konventionell oder ökologisch wirtschaftenden Landwirten ihre Rechte abzusprechen und der Agrogentechnik die Vorfahrt zu geben - gegen den Markt und gegen den Willen der Bevölkerung. Die Gentechnik- und Agroindustrie wollte einmal zugelassene gentechnisch veränderte Organismen ohne weitere Einschränkungen ausbringen. Die Entscheidung des obersten Gerichtes hat endgültig klar gestellt, dass eine Hochrisikotechnologie wie die Agrogentechnik besondere Schutz- und Haftungsregelungen nicht nur erlaubt, sondern sogar erfordert. Die jüngsten Fälle von Saatgutverunreinigungen oder die "Verwechslung" der Gen-Kartoffeln Amflora und Amadea durch die BASF zeigen, dass die gentechnikfreie Wirtschaft nicht weniger, sondern mehr rechtlichen Schutz braucht. Dafür spricht auch eine Klage von Imkern vor dem EuGH wegen Verunreinigung
BDP: Politik muss umfassende Lösungen liefern
"Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter hat sowohl im Gesetzgebungsverfahren als auch im Klageverfahren die Kritik am Standortregister und den Haftungsregelungen unterstützt. Die Erfahrungen in der wissenschaftlichen, unternehmerischen und landwirtschaftlichen Praxis haben gezeigt, dass das flurstückgenaue Standortregister eben nicht nur für Überwachung und Koexistenzplanungen genutzt, sondern vor allem von zerstörungsbereiten Gentechnikgegnern missbraucht wird. Die daraus resultierende Verarmung gerade auf dem Gebiet der experimentellen Freisetzung hat den Wissenschaftsstandort Deutschland empfindlich getroffen. Die Einschränkung der Wissenschafts- und Berufsfreiheit wurde vom Bundesverfassungsgericht in der Urteilsbegründung mehrfach bestätigt. Aufgrund einer Abwägung möglicher Auswirkungen hielt das Gericht diese aber für verhältnismäßig. "Nachdem rechtlich die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes festgestellt wurde, liegt es nun an der Politik, für eine ausgewogene Anwendung in der Praxis zu sorgen", kommentiert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP das Urteil. Insbesondere die geltende Nulltoleranz für GVO-Spuren in Saatgut stellt ein bedeutendes Risiko für Züchtungsunternehmen, Händler und Landwirte dar. "Um handlungsfähig zu bleiben, braucht die Branche endlich Schwellenwerte nicht nur für Futtermittel, sondern ebenso für Lebensmittel und Saatgut", fordert Schäfer." (pd)

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