Geht es nach dem Willen des EU-Agrarausschusses, sollen Landwirte und Abnehmer künftig verpflichtende Verträge über Liefermengen und Preise bei der Milch abschließen. Dafür hagelt es Kritik.
Viel Kritik und wenig Lob gibt es für den Milchbericht, über den im Agrarausschuss des EU-Parlaments abgestimmt wurde.
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Zukünftig sollen Landwirte und Abnehmer verpflichtet werden, einen
Vertrag über ihre Liefermengen zu vereinbaren. Darin würden auch die
Erzeugerpreise für mindestens ein Jahr festgeschrieben. Der Plan: Landwirte erhalten Planungssicherheit und Molkereien wüssten, mit welchen Mengen sie zu rechnen hätten.
Soweit die Theorie. Doch in der Praxis hagelt es nach der Abstimmung über
den Milchbericht im Agrarausschuss des EU-Parlaments Gegenstimmen.
Der Deutsche
Bauernverband (DBV) kritisiert das Vorhaben des Agrarausschusses ganz
entschieden. Die Knebelung der Milchbauern sei vorprogrammiert, weil die
Molkereien auf volatilen Märkten immer Risikobegrenzung durch
tendenziell zu niedrige Erzeugerpreise betreiben würden. Dafür würde
aber erneut eine Bürokratielast durch staatliche Kontrollen entstehen.
"Deutsche Milcherzeuger regeln seit Jahren auf freiwilliger Basis durch
Verträge die Lieferbeziehungen mit ihrer Molkerei", so der DBV. Meist seien dafür
Erzeugergemeinschaften eingeschaltet. Genossenschaftlich organisierte
Milchbauern seien aufgrund der Statuten der Genossenschaften mit zum
Teil unbefristeten Lieferverträgen ausgestattet. Das Vorhaben des
EU-Agrarausschusses passe deshalb überhaupt nicht in die Realität des
Milchmarktes. Der
DBV empfiehlt dem EU-Parlament deshalb die Ablehnung
dieser wenig durchdachten Ideen.
Das Votum des Agrarausschusses stößt beim Deutschen
Raiffeisenverband e.V. (DRV) auf Unverständnis. In Deutschland existieren seit langem rechtliche Grundlagen für die
Lieferbeziehung zwischen Milcherzeugern und Molkereien. Deren Inhalte
werden von den Beteiligten frei ausgehandelt. Diese Freiheit müsse
erhalten bleiben und dürfe nicht - wie vom EP-Agrarausschuss
vorgeschlagen - staatlich reglementiert werden.
"Milchpreise bilden sich am Markt und können angesichts gewachsener
Einflüsse weltweiter Angebots- und Nachfrageänderungen und daraus
resultierender kurzfristiger Volatilität nicht für längere Zeiträume
fixiert werden. Ohne die Berücksichtigung der Marktrealitäten kommt es
zur Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Milchwirtschaft", kritisiert der DRV.
Außerdem bemängelt der DRV, dass die Forderungen des Ausschusses an den Realitäten
genossenschaftlicher Arbeit vorbei gingen. Die Molkereigenossenschaften
arbeiten auf Basis ihrer von den Mitgliedern selbst gestalteten
Satzungen für den gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg. Sie sind auf
längerfristige und verlässliche Liefer- und Kapitalbeziehungen zwischen
bäuerlichen Mitgliedern und Unternehmen angelegt. Dieses erfolgreiche
Modell dürfe nicht durch die Vorgabe von EU-Einheitslösungen gefährdet
werden.
"In Ansätzen
kann man sehen, dass die politische Arbeit der Milchproduzenten hier
nicht umsonst war, da ein kleiner Teil der EMB-Forderungen in den
Beschluss eingeflossen ist. Das Gesamtergebnis der Abstimmung des
parlamentarischen Agrarausschusses ist allerdings nicht geeignet, die
Herausforderungen des Milchmarktes zu bewältigen. Die nächste Krise ist
mit den aktuellen Beschlüssen nicht vermeidbar", kommentiert der Präsident des
European Milk Board (EMB), Romuald Schaber.
Als positiv wertet das EMB die geplante Einrichtung eines Meldesystems,
bei dem unter anderem Daten zu Menge und Preis von Milcheinkäufern an
nationale Institutionen weitergegeben werden. "Ergänzend müsste diese Monitoringstelle zudem die EU-weiten Vollkosten
erheben, anhand derer dann ein Milchpreis-Korridor kalkuliert wird. So
könnte das Angebot entsprechend der Nachfrage gesteuert werden."
Verpflichtende Verträge befürwortet das EMB: "Auch wenn bei den Bedingungen dieser Verträge
noch stark nachgebessert werden muss, die Tatsache, dass sie EU-weit
gelten sollen, ist ein guter Anfang", so Schaber. Denn damit würde ein
gemeinsamer Markt mit gemeinsamen Regeln gestützt, wodurch für
Milcherzeuger ähnliche Marktvoraussetzungen gelten.
Auch dass die nationalen Bündelungsgrenzen für Erzeugerorganisationen
den Sprung von den 33 Prozent, die zuvor noch im Kommissionsvorschlag
vorgesehen waren, auf die 40 Prozent in der Ausschussentscheidung
geschafft haben, sei als positives Ergebnis zu bewerten. Die 3,5 Prozent EU-weite Bündelungsbarriere hingegen
liege weiterhin weit hinter den Notwendigkeiten des Marktes zurück.
Extrem unbefriedigend sei die Entscheidung, Genossenschaften von der
Pflicht einer Preisfixierung gegenüber ihren Produzenten auszunehmen.
Sie seien damit weiterhin in der Lage, ihren Erzeugern erst
Wochen nach deren Milchlieferung einen Preis mitzuteilen.
"Der Agrarausschuss hat es
leider versäumt die Fehler aus dem Kommissionsvorschlag zu beseitigen", kritisiert die
MEG Milchboard. Dass genossenschaftliche Milchlieferanten von der
Bündelung ausgenommen werden, wird beanstandet. Die Bündelungsgrenzen seien viel zu gering.
Positiv hingegen bewertet die
MEG Milchboard jedoch die Einrichtung einer
Monitoringstelle, die koordinierende Aufgaben im europäischen Milchmarkt
übernehmen soll. Entscheidend sei jedoch, wie diese ausgestaltet wird.