Samstag, 26.05.2012
Neues Gesetz bringt Breitbandnetze und Verbraucherschutz voran
Berlin - Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen.
Flächendeckend 50MBit/s-Anschlüsse bis 2018 reaslistisch.
© berlin-pics/pixelio
Gegenüber dem Kabinettsbeschluss enthält es zahlreiche neue Regelungen, die die Rahmenbedingungen für Investitionen in Breitbandnetze verbessern.
Investitionswillige Unternehmen dürfen nun von der Bundesnetzagentur Auskunft über die zu erwartenden regulatorischen Rahmenbedingungen beim Auf- und Ausbau von Breitbandnetzen verlangen. Desweiteren können für den Ausbau Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Eisenbahntrassen oder andere geeignete Infrastrukturen genutzt werden.
"Micro-Trenching"
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, neue Verlegungstechniken wie das sogenannte "Micro-Trenching" zu verwenden – abweichend von den geltenden Allgemeinen Technischen Bestimmungen. Micro-Trenching ist ein minimalinvasives Verlegeverfahren für Leitungen, bei dem gefräst, nicht gegraben wird. Diese neuen Regelungen werden dazu beitragen, bereits 2015, spätestens aber 2018, flächendeckend Breitbandanschlüsse mit einer Bandbreite von 50 MBit/s zu haben. Waren Anfang 2009 nur 5-10 Prozent der Haushalte mit 50 MBit/s-Anschlüssen versorgt, so sind es seit Mitte 2011 bereits über 40 Prozent.
Hintergrund:
Aufgrund der Änderung des europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation (Änderungsrichtlinien "Better Regulation" und "Citizens Rights") Ende 2009 muss das TKG novelliert werden. Schwerpunkte der Novelle sind die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in Breitbandnetze für den Wettbewerb sowie die Verbesserung des Verbraucher- und Datenschutzes. Zusätzlich werden Lösungen für einzelne, im Zuge der Anwendung des TKG aufgedeckte nationale Problemstellungen vorgeschlagen (z.B. Einführung kostenfreier Warteschleifen, unterbrechungsfreier Anbieterwechsel). Das Bundeskabinett hatte das TKG im März dieses Jahres verabschiedet.
pd
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