Samstag, 26.05.2012
Schärfere Vorschriften für große Tiermastanlagen
Die Hürden für große Tiermastanlagen sollen höher werden. Medienberichten zufolge haben sich Bau- und Verbraucherministerium über einen entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt.
Durch die Reform des Baurechts soll auch der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche begrenzt werden.
© Mühlhausen/landpixel
Greifen sollen die strengeren
Vorgaben zum Beispiel für neue Anlagen ab 3.000 Schweinen oder 85.000
Hennen. Bei gewerblichen Anlagen, für die wegen der großen Tierzahl eine
Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht ist, soll künftig eigens ein
Bebauungsplan erforderlich werden. Eine begünstigende Sonderregelung
für landwirtschaftliche Bauten außerhalb des Bebauungsbereichs eines
Ortes soll für sie nicht mehr gelten. Auch schon ab 1.500 Schweinen
oder 15.000 Stück Geflügel sollen Behörden eine Voruntersuchung anordnen
können, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Kommunen sollen mehr steuern können
Ein Sprecher von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner (CSU)
bestätigte auf Anfrage am Dienstag: "Unser Ziel ist es, dass die
Kommunen die Möglichkeit bekommen sollen, den Bau großer gewerblicher
Tierhaltungsanlagen zu steuern und wo nötig zu begrenzen." Bauminister Peter Ramsauer (CSU) betonte zugleich: "Es ist wichtig,
dass die bäuerliche Landwirtschaft unangetastet bleibt."
Zweites Ziel: Flächenverluste verhindern
Kürzlich hatten auch Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen einen
Vorstoß über den Bundesrat angekündigt, die bisherigen
Baurechts-Privilegien an Tier-Höchstzahlen für neue Anlagen binden
zu wollen. Die SPD begrüßte eine Stärkung der Planungshoheit der
Kommunen.
Aigner müsse nun aber zeigen, dass sie die Pläne in ihrer
Koalition durchsetzen könne.
Die Reform des Bauplanungsrechts soll auch dazu beitragen, den
Verlust landwirtschaftlicher Flächen stärker zu begrenzen. Vorgesehen
ist laut Entwurf, dass eine Umwandlung von Agrarflächen besonders
begründet werden muss.
DBV: Akzeptanzprobleme durch Umwelt-, nicht durch Baurecht lösen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnte in einer ersten Stellungnahme davor, die landwirtschaftlichen Betriebe im Wettbewerb zu behindern. Akzeptanzprobleme der modernen Tierhaltung durch die Bevölkerung sollten über das Umweltrecht statt über das Baurecht gelöst werden, merkte der
DBV an.
Das Gesetz könnte Mitte des Jahres ins
Bundeskabinett gebracht und bis Jahresende verabschiedet werden.
dpa/pd
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