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Wie Wilhelm Priesmeier, stellvertretender agrarpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, kürzlich mitteilte, wolle man den Tierschutz-TÜV zügig auch auf andere Nutztierarten ausweitern. FDP-Agrarexperte Hans-Michael Goldmann befürchtet durch den Tierschutz-TÜV vermehrte Bürokratie. Goldmann ist zudem der Meinung, dass die Einführung des obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahren für den Tierschutz kontraproduktiv ist. "Innovationen im Tierschutz werden so behindert und tierschutzfördernde Neuentwicklungen ausgebremst. Das ist ein eklatanter Wettbewerbsnachteil auch für die klein- und mittelständig geprägten Hersteller von Stalleinrichtungen in Deutschland." Mit dem Tierschutz-TÜV werde ein nationaler Alleingang vollzogen, der die bestehenden Wettbewerbverzerrungen zu Lasten der heimischen Landwirtschaft innerhalb der Europäischen Union erneut vergrößere. Dabei garantierten die Tierhalter in Deutschland bereits heute über Cross Compliance und das Prüfzeichen für Lebensmittel QS einen sehr hohen Tierschutzstandard.
Gleichzeitig wurde auch die Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) beschlossen. Nach Meinung der CSU/CDU-Bundestagsfraktion würden dadurch endlich Verbesserungen bei der Bekämpfung des Handels mit Gammelfleisch eingeführt. Der Bußgeldrahmen bei fahrlässigen Verstößen werde deutlich erhöht. Lebensmittelunternehmer müssten Behörden informieren, wenn ihnen unsichere Lebensmittel angeboten werden und sie diese zurückweisen.
Wichtig für die Landwirte sei die teilweise Wiedereinführung der Möglichkeit der Verfütterung von tierischen Fetten. Diese Entscheidung orientiert sich nach Angaben der CSU/CDU-Bundestagsfraktion streng an wissenschaftlichen Kriterien. Die Europäische Lebensmittelbehörde, das Bundesamt für Risikobewertung und das Friedrich-Loeffler-Institut hätten übereinstimmend erklärt, dass ein Verbot der Verwendung von Fetten als Futtermittel für Nichtwiederkäuer nicht mehr gerechtfertigt ist. (pd)

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