Samstag, 26.05.2012
Nicht vergessen: Bestände bei Tierseuchenkasse melden
Bad Kreuznach - Bis zum 1. Januar müssen alle beitragspflichtigen Tiere bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein. Darauf weist die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz hin.
Erstmals seit 2003 werden auch für Pferde Beiträge fällig.
© Andreas Barnickel/pixelio
In den nächsten Tagen werden dazu Meldebögen zur Beitragsveranlagung an alle erfassten Pferde-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter verschickt. Die Meldung kann auch online im Internet vorgenommen werden.
Erfolgt die Meldung der Tierbestände an die Tierseuchenkasse nicht bis zum 15. Februar 2012, werden laut Kammer die Angaben von 2011 für die Beitragsberechnung übernommen. Diese Zahlen seien jedoch erfahrungsgemäß oft nicht aktuell, so dass es im Leistungsfall zu Kürzungen wegen zu geringer Beitragszahlung kommen könne.
Tierhalter oder -besitzer, die keinen Meldebogen erhalten haben, obwohl
sie meldepflichtig sind, müssen sich mit der Tierseuchenkasse
direkt in Verbindung setzen.
Die ebenfalls verpflichtende Anzeige jedes
Tierbestandes bei der zuständigen Kreisverwaltung oder in kreisfreien
Städten bei der Stadtverwaltung und beim Landeskontrollverband ersetze
die Meldung zur Tierseuchenkasse nicht, so die Kammer.
Rinderhalter für korrekte Daten verantwortlich
Die Rinderzahlen
würden von der Tierseuchenkasse aus dem Herkunftssicherungs- und
Informationssystem für Tiere (HIT) übernommen. Jeder Tierhalter habe
dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben am Stichtag 1. Januar 2012 in
dieser Datenbank korrekt seien. In seltenen Fällen müssten Rinderhalter
ihre Tiere direkt bei der Tierseuchenkasse melden, etwa dann, wenn sie
bis zum 1. Mai 2012 keine Beitragsrechnung der Tierseuchenkasse erhalten
hätten oder wenn sie erst nach dem 1. Januar 2012 Rinder im Betrieb
aufstellten. Rinderhalter, die eine Beitragsermäßigung erhalten wollten,
weil ihr Bestand frei von der Bovinen Herpesvirusinfektion Typ 1 (BHV1)
sei, sollten ihre Freiheitsbescheinigungen nicht an die
Tierseuchenkasse schicken, sondern sich bei den Kreisverwaltungen
versichern, dass sie von dort als BHV1-frei an die Tierseuchenkasse
gemeldet würden.
Beitrag auch für Pferde
Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz muss erstmals
seit 2003 auch für Pferde wieder ein Beitrag erhoben werden, da die
Rücklagen der Kasse vor allem durch die Übernahme der
Tierkörperbeseitigungskosten nahezu aufgezehrt seien. Von der
Tierseuchenkasse würden allerdings nur für solche Pferdebesitzer
Leistungen erbracht, die ihrer Meldepflicht nachkämen und ihren Beitrag
bezahlten.
Für Bienenvölker muss derzeit kein
Tierseuchenkassenbeitrag entrichtet werden.
AgE
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