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[ » LAND & Forst » Content » Pflanzenbau » Sonderthemen » Über Blütenbehandlung entscheiden ]
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Sonderthemen | 22.04.2009

Über Blütenbehandlung entscheiden

Die Trockenphase hält leider weiterhin an. Nur im südlichen Dienstgebiet sind nennenswerte Niederschläge gefallen. Die Hochdruckwetterlage bleibt zunächst bestehen. Es ist in gefährdeten Lagen mit Nachtfrösten zu rechnen.

 
Durch die seit Wochen anhaltende Schönwetterperiode ist die Pflanzung der Kartoffeln bereits weit vorangeschritten.
Foto: Raupert
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Durch die seit Wochen anhaltende Schönwetterperiode ist die Pflanzung der Kartoffeln bereits weit vorangeschritten. Foto: Raupert
Gerste, Roggen, Triticale:
Die Wintergerste hat inzwischen das 2-Knotenstadium (das vorletzte Blatt ist geschoben) erreicht. Viele Bestände wurden bisher einmal eingekürzt und teilweise aufgrund von Zwergrost- oder Mehltaubefall mit einem Fungizid behandelt. Die Bestände, die noch nicht behandelt wurden, können zur Wachstumsregulierung im Stadium 32 bis 39 mit einer Mischung aus Moddus + Camposan einmalig stabilisiert werden. Bei Befall mit Mehltau oder Zwergrost können Teilmengen von z. B. Harvesan, Cirkon oder Gladio zugesetzt werden.
 
Winterroggen ist weit entwickelt und schiebt inzwischen das Fahnenblatt. Bei der anhaltenden Trockenheit ist der Wachstumsreglereinsatz im Roggen nur mit reduzierten Aufwandmengen durchzuführen, bei starkem Trockenstress eventuell auch auszulassen. Sollte doch Niederschlag fallen, können lageranfällige Sorten im Stadium 39 bis 49 mit Camposan Extra nachreguliert werden. Bei einer Fungizidvorlage steht im Roggen eine zweite Maßnahme je nach Befallslage erst zum Ährenschieben an.
 
Soll nur eine Fungizidmaßnahme durchgeführt werden, kann diese ab Erscheinen des Fahnenblattes bis zum Ährenschieben mit z. B. Fandango, Diamant oder Acanto + Flamenco durchgeführt werden. Gleiches gilt auch für Triticale. Soll allerdings in der Triticale später eine Ährenbehandlung wegen erhöhtem Fusarienrisiko erfolgen, kann vorab eine erste Maßnahme in BBCH 32 bis 37 mit Teilmengen von z. B. Capalo oder Input + Talius erfolgen. In allen Getreidearten wird das Halmbruchrisiko derzeit als gering eingeschätzt.
 
Winterweizen: Auch die späten Weizen erreichen in Kürze BBCH 31/32 und sollten je nach Wasserversorgung eingekürzt werden. In Kombination mit der Wachstumsreglermaßnahme können Fungizide eingesetzt werden. Der Infektionsdruck in den Beständen ist sehr unterschiedlich. Nur im Süden Niedersachsens haben die Niederschläge das Infektionsrisiko durch Septoria tritici erhöht. In den anderen Landesteilen ist in gut mit Stickstoff versorgten Beständen vornehmlich Mehltau zu finden. Auch erste Infektionen mit Braunrost wurden in anfälligen Sorten gefunden. Im Strohmulchweizen sind vielfach bereits die ersten Primärinfektionen durch DTR zu erkennen. Eine Vielzahl von Beständen zeigt dagegen weiterhin nur ein geringes Auftreten von Krankheiten.
 
Winterraps: Zum Wochenende werden erste frühe Bestände bereits die Vollblüte erreichen. Die Blütenbehandlung ist bei eintretendem Befall eine wirtschaftliche Maßnahme. Der Befall ist bisher leider nicht sicher genug vorherzusagen, sodass die Spritzungen nach den Erfahrungen der Betriebsleiter erfolgen sollten. Eine Insektizidbehandlung ist nur noch gegen den Kohltriebrüssler und die Kohlschotenmücke erforderlich. Der Rapsglanzkäfer ist zwar noch in den Beständen, aber jetzt kein Schädling mehr. Ist er nur im geringen Maße auf den Pflanzen zu finden, können alle Insektizide, auch die Pyrethroide der Klasse II, wie z. B. Karate Zeon, eingesetzt werden.
 
Tritt der Rapsglanzkäfer dagegen noch deutlich auf, sollten vornehmlich Biscaya oder Talstar bzw. Mavrik eingesetzt werden. Die Auflagen zum Bienenschutz sind in den Tankmischungen zu beachten. Hier hat sich aktuell eine Veränderung der Zulassung des Insektizids Mavrik ergeben! Mavrik darf nicht mehr in Kombination mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer (Azole) auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Es wurde die Auflage NB 6612 erteilt. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren, bei dem eine Kombination von Azolen und Insektiziden zu B 2 herabgestuft wurde, handelt es sich bei der neuen Auflage um eine Abstufung zu B 1. Die Einschränkung beinhaltet Mischungen mit Proline, Harvesan und anderen Azol-haltigen Fungiziden. Die B 4-Einstufung für Mavrik bleibt bei Mischung mit Cantus Gold und Ortiva erhalten.
 
Kartoffeln: Bei den momentanen Witterungsbedingungen kommen die Pflanzarbeiten gut voran. Allerdings wird dort, wo mit dem Pflanzvorgang gleichzeitig der endgültige Damm aufgebaut wird, durch die anhaltend trockenen Bedingungen ein guter Dammaufbau zunehmend schwieriger. Allgemein sollten auf den Standorten, die noch über eine ausreichende Restfeuchte verfügen, die Bedingungen umgehend für den endgültigen Dammaufbau genutzt werden. Im Hinblick auf eine sichere Unkrautbekämpfung noch vor oder beim Durchstoßen der Kartoffeln ist dies von Vorteil. Insbesondere für Metribuzin-empfindliche Sorten ist diese Vorgehensweise wichtig, um vor dem Durchstoßen der Kartoffeln Behandlungen mit Bodenherbiziden durchführen zu können. Neuzulassungen hat es im Bereich der Unkrautbekämpfung in Kartoffeln für diese Saison nicht gegeben, sodass hier im Wesentlichen auf die bewährten Kombinationen zurückgegriffen werden muss.
 
Zuckerrüben: Trotz der zunehmend trockenen Bedingungen laufen die Unkräuter auf. Insbesondere Wärme liebende Unkrautarten wie Bingelkraut und Raps, aber auch der Weiße Gänsefuß und Knöterich-Arten sind zu finden. Falls noch nicht geschehen, sollte die erste NAK-Behandlung umgehend erfolgen. Der Zusatz von Formulierungshilfsstoffen, wie z. B. Oleo FC, ist auch bereits zur ersten NAK sinnvoll. Bei Verunkrautungen mit Raps, Bingelkraut und Vogelknöterich ist der Zusatz von Debut + FHS zu den Basiskomponenten zu empfehlen. In dieser Kombination sollte der FHS in voller Menge von 250 ml hinzugefügt werden. Bei stärkerem Windenknöterich-Auftreten hat sich auch unter trockenen Bedingungen die Zumischung von Rebell bewährt.
 
Weiterführende Informationen zum Integrierten Pflanzenschutz erhalten Sie bei Ihrer Bezirksstelle der LWK Niedersachsen und im Internet unter www.lwk-niedersachsen.de sowie www.isip.de
 
 
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