Samstag, 26.05.2012
Eierwirtschaft: Scharfe Kritik am Kleingruppenkompromiss
Berlin - Die von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ausgehandelte Übergangsfrist für Kleingruppenhaltungen bis Ende 2023 stößt in der Wirtschaft auf herbe Kritik.
BMELV: "Es ist sehr schade, dass die Länder nicht in der Lage waren, einen verfassungskonformen Vorschlag zu beschließen."
© Christian Mühlhausen / www.landpixel.de
Mit Unverständnis reagiert der im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) organisierte Bundesverband Deutsches Ei (BDE) auf den Vorstoß der Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, Übergangsfristen für bestehende Kleingruppenhaltungen faktisch nur bis Ende 2023 zuzulassen.
"Das kommt einer Enteignung der rund 150 deutschen Legehennenhalter gleich, die Millionen in diese erst seit 2006 existierende moderne Haltungsform investiert haben", missbilligt ZDG-Vizepräsident und BDE- Vorsitzender Dr. Bernd Diekmann die aus Sicht der Eierwirtschaft nicht nachvollziehbare Initiative der beiden Bundesländer. Als "willkürlich und deutlich zu kurz gegriffen" kritisiert er die von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ins Spiel gebrachte Frist bis Ende 2023.
Diekmann: Aigner soll juristischen Experten folgen
Diekmann formuliert den klaren Appell der deutschen Eierwirtschaft an Bundesministerin Ilse Aigner, dem Vorschlag der Länder nicht zu folgen und vielmehr der Bewertung juristischer Experten aus dem eigenen Hause zu trauen. Das Bundesministerium hatte gegenüber der Eierwirtschaft die Auffassung vertreten, eine kürzere Frist als bis Ende 2029 sei wegen verfassungsrechtlicher Bedenken aufgrund des grundgesetzlich geschützten Eigentums nicht haltbar. Zwar sei eine kürzere Übergangszeit als die ursprünglich vom Bundesministerium formulierte Frist bis Ende 2035 durch keine sachliche Argumentation zu rechtfertigen, schildert Diekmann seine Bedenken, macht aber zugleich die Gesprächsbereitschaft der Eierwirtschaft deutlich: "Mit einem realistischen Kompromiss könnte die Eierwirtschaft notfalls leben."
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Länder-Vorschlag bis Ende 2023 "inakzeptabel"
Inakzeptabel sei hingegen die Variante bis Ende 2023, die ganz offenkundig durch keine seriöse Wirtschaftlichkeitsberechnung gestützt sein könne. "Das Vertrauen deutscher Legehennenhalter in ein erst vor sechs Jahren etabliertes modernes Haltungssystem wird mit Füßen getreten", kritisiert Diekmann und verweist auf die paradoxe Situation im europäischen Umfeld: "Um uns herum halten unsere europäischen Nachbarn weiter Millionen Legehennen in konventionellen Käfigen." Und deren beinahe unverfrorene Weigerung, bestehendes europäisches Recht einzuhalten, werde durch die dilettantische deutsche Selbstkasteiungsbereitschaft noch belohnt. Unverständlich sei zudem, dass die Politik offenbar nicht gewillt sei, ein vom Bund finanziertes Forschungsvorhaben zur Tiergerechtheit der Kleingruppenhaltung abzuwarten, kritisiert Diekmann politischen Aktionismus: "Eine seriöse Entscheidungsfindung kann Wissenschaft nicht ignorieren."
Sondersitzung am Donnerstag geplant
Überraschend hatten die Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz am vergangenen Freitag einen Verordnungsantrag an den Bundesrat gerichtet, welcher von einer grundsätzlichen Übergangsfrist für die Kleingruppenhaltung bis Ende 2023 ausgeht; in Einzelfällen soll eine Frist bis Ende 2025 möglich sein. In einer Sondersitzung am morgigen Donnerstag befasst sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates mit dem Verordnungsantrag, bevor das Plenum des Bundesrates am 2. März darüber abstimmen soll.
pd
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