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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Landtechnik » Traktoren » VDMA_Chiptuning ]
Samstag, 26.05.2012
Traktoren | 30.03.2010

VDMA Landtechnik: Finger weg vom Tuning-Set

Frankfurt - Mit einem simplen Speicherchip die Schlagkraft des Schleppers zu steigern – das erscheint auf den ersten Blick verlockend und unproblematisch.

© Werkbild
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© Werkbild

Wie der VDMA (Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. v.) Landtechnik mitteilt, seien die Zeiten, in denen Motoren mühevoll mechanisch aufgebohrt wurden, bekanntlich längst passé. Chiptuning-Module gebe es wie Sand am Meer, meist für kleines Geld und nur wenige Mausklicks entfernt. Doch die Konsequenzen unbedachter Tuning-Aktionen seien drastisch und nur den wenigsten wirklich bewusst. Das weiß auch Andreas Schauer, Verkehrsexperte beim VDMA in Frankfurt: "In letzter Zeit sind mir immer wieder Fälle illegalen Chiptunings bekannt geworden, deren Folgen den Betroffenen erst klar wurden, als es zu spät war."

Das Chiptuning von Landmaschinen und Traktoren stelle nämlich einen erheblichen Eingriff in die herstellerseitig konzipierte und erprobte Einstellung der elektronischen Motorregelung dar, was gravierende rechtliche, technische und wirtschaftliche Folgen für den Fahrer und Halter nach sich ziehen könne.

Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherungsschutz gefährdet

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"Es ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, ohne Betriebserlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen", betont Schauer. Traktoren benötigten zum Betrieb auf öffentlichen Straßen eine Zulassung, die wiederum eine Betriebserlaubnis voraussetze; für selbstfahrende Arbeitsmaschinen sei zumindest eine Betriebserlaubnis erforderlich. Sofern technische Änderungen vorgenommen würden, erlösche die Betriebserlaubnis in der Regel – zumal beim Chiptuning. Denn dabei würde nicht nur die Motorleistung erhöht, auch das Abgas- und Geräuschverhalten verändere sich im Vergleich zu den in der Betriebserlaubnis verzeichneten Werten.

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis werde momentan mit einer Geldbuße von 50 Euro und drei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet. Als unmittelbare Folge der erloschenen Betriebserlaubnis wirke sich der Verlust des Pflichtversicherungsschutzes aus, der besonders schwer wiege, wenn es zu einem Unfall komme. Denn Fahren ohne Haftpflichtversicherung sei eine Straftat im Sinne des Verkehrsrechts, die zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr führen könne und mit sechs Punkten im Verkehrszentralregister sanktioniert werde. "Der Landwirt, der mit einem derart getunten Fahrzeug unterwegs ist, geht damit ein nicht überschaubares rechtliches und wirtschaftliches Risiko ein. Er handelt schlichtweg verantwortungslos", so Schauer.

Gewährleistungs- und Garantieansprüche verwirkt

Doch damit nicht genug: Eigenmächtiges Chiptuning führe ausnahmslos zum Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche an den Hersteller, was technisch begründet sei. Schon die Veränderung von nur einer Komponente im komplexen Gesamtsystem eines Traktors oder Mähdreschers bringe die in aufwändiger Entwicklungsarbeit optimierte Abstimmung der Maschine aus dem Gleichgewicht: Kühlhaushalt, Motor- und Getrieberegelung sowie Abgas- und Geräuschemissionswerte würden in Mitleidenschaft gezogen.

Nicht zuletzt schmälere das selbstverordnete "Motordoping" auch den Wiederverkaufswert der Gebrauchtmaschine. Denn wer könne bei einem solchen Fahrzeug Vorschädigungen an Komponenten und Bauteilen ausschließen? Verschweige man das Chiptuning, mache man sich schnell des Betruges strafbar. Leistung zum Nulltarif gebe es nirgends, schon gar nicht ohne Fallstricke. Ein zertifiziertes Teilegutachten von TÜV oder DEKRA sei die Mindestanforderung, möchte man rechtlich einwandfrei handeln. Die technischen und wirtschaftlichen Risiken blieben allerdings auch in diesem Falle bestehen. (pd)

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Keywords Chip Tuning | Gewährleistung | VDMA Landtechnik | Verkehrssicherheit
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