Samstag, 26.05.2012
Verbände für Novelle des Bundeswaldgesetzes
BERLIN. Die anstehende Novelle des Bundeswaldgesetzes findet in den forstwirtschaftlichen Verbänden Unterstützung. Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ernährungsausschusses gestern in Berlin zeigten sich sowohl der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW), Philipp Frhr. zu Guttenberg, als auch der Geschäftsführer des Deutschen Forstwirtschaftsrats (DFWR), Dr. Carsten Leßner, weitgehend einverstanden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates, der auch von der Bundesregierung unterstützt wird. Frhr. zu Guttenberg und Leßner erteilten zugleich Forderungen nach der Aufnahme von Standards für eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft in das Bundesgesetz eine Absage.
Beide betonten ebenso wie Max Regen vom baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium, auf der Basis des bisherigen Gesetzes engagierten sich die Waldbesitzer bereits in hohem Maße für nachhaltige Strategien. Guttenberg kritisierte einen „zunehmenden Bürokratismus“, der die Wirtschaftlichkeit der Waldarbeit gefährde. Weitergehende Einschränkungen könne man sich nicht leisten. Der Leiter der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt, Prof. Hermann Spellmann, sieht in der geltenden gesetzlichen Regelung einen „guten Ordnungsrahmen“.
Die Gegenposition nahmen Vertreter von Umweltverbänden ein. Der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Prof. Hubert Weiger, sprach sich dafür aus, das Bundeswaldgesetz über die geplante Novelle hinaus umfassender zu reformieren, um den Erfordernissen des Klimawandels und der Biodiversität stärker Rechnung zu tragen. Auch Johannes Enssle vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) forderte eine stärkere Orientierung des Bundeswaldgesetzes auf eine naturnahe und nachhaltige Waldbewirtschaftung. Ähnlich äußerte sich der Einzelsachverständige und ehemalige Lübecker Forstdirektor Lutz Fähser. Er mahnte ebenfalls, im Waldgesetz dem Klimawandel und dem Artenschwund mehr Beachtung zu schenken.
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