Samstag, 26.05.2012
Sachsen-Anhalt: Landesregierung beschließt Wassercent
Magdeburg - Mit der Verordnung hat die Landesregierung als zwölftes Bundesland ein Wasserentnahmeentgelt beschlossen.
Pro Kopf werden die Ausgaben zwei bis drei Euro im Jahr betragen.
© In-Picture/aboutpixel.de
Die Landesregierung hat am Dienstag in Magdeburg eine Verordnung zum Wasserentnahmeentgelt beschlossen. Damit ist auch in Sachsen-Anhalt die Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser entgeltpflichtig, Rheinland-Pfalz bereitet dies vor.
Die in Sachsen-Anhalt aus dem Wassercent erwarteten Einnahmen in einer Höhe von netto rund zehn Millionen Euro im Jahr werden vollständig für wasserwirtschaftliche Zwecke eingesetzt, insbesondere auch für den Hochwasserschutz. Die Verordnung gilt ab dem kommenden Jahr. Haushaltswirksam werden die Einnahmen ab 2013.
Bagatellgrenze von 3.000 Kubikmetern
Der Wassercent wird generell erhoben für das Entnehmen oder Ableiten von
Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, Zutagefördern,
Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser. Brunnen in Kleingärten sind
nicht von der Verordnung berührt, da diese eine Bagatellgrenze von
3.000 Kubikmetern pro Kalenderjahr oder bei einem zu entrichtenden
Entgeltbetrag von 100 Euro vorsieht. Befreit sind auch dauerhafte
Grundwasserabsenkungen im Interesse des Gemeinwohls, also bei
Vernässungsproblemen.
Entgelt soll fair verteilt werden
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte nach
der Kabinettssitzung, mit der nun vorliegenden, nach einer Anhörung
überarbeiteten Verordnung sei die Landesregierung auf die Kritik der
Wirtschaft eingegangen: "Wir haben in wichtigen Punkten nachgesteuert
und die am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige (z. B. Gewinnung von
Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Ernährungsgewerbe, Herstellung
chemischer Erzeugnisse, Energieversorgung) entlastet.
Unsere Absicht war und ist, das Entgelt fair auf breite Schultern zu
verteilen. Der Landesregierung ist klar, dass die Erhebung eines
Entgeltes auf wenig Begeisterung stößt. Doch dürfen die Kritiker nicht
vergessen, dass dieses Entgelt erstens in den meisten Bundesländern
Normalität ist, wir zweitens auch den Geberländern im
Länderfinanzausgleich zeigen müssen, dass wir die
Haushaltskonsolidierung ernst nehmen und dass drittens die Einnahmen
aus dem Entgelt in einen Bereich fließen, der uns in Sachsen-Anhalt sehr
wichtig ist: nämlich die Wasserwirtschaft mit Hochwasserschutz und
Gewässersanierung."
Pro Kopf liegt Belastung bei zwei bis drei Euro
Sollte es trotzdem in Einzelfällen zu erheblichen Beeinträchtigungen der
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen kommen, greife eine
Härtefallregelung, die weit über die Regelungen anderer Bundesländer
hinausgehe.
Die nun vorliegende Verordnung räumt die Möglichkeit ein, das Entgelt
auf Antrag nach dem tatsächlichen Verbrauch zu entrichten.
Auch wurden die Entgeltsätze für das Entnehmen und Ableiten von Wasser
aus oberirdischen Gewässern für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft
von 0,07 auf 0,04 bzw. für den Einsatz von Grundwasser als Kühlwasser
von 0,04 auf 0,02 Euro reduziert. Der Entgeltsatz für die öffentliche
Wasserversorgung wurde um einen Cent je Kubikmeter erhöht. Der Wegfall
der Stufenregelung gleicht das im Wesentlichen aus, so dass sich das für
die Bürger kaum bemerkbar macht. Für Nutzer der öffentlichen
Wasserversorgung bleibt es bei einer Kostensteigerung von sechs bis
sieben Cent pro Kubikmeter Wasser. Pro Kopf liegt die Belastung bei 2
bis 3 Euro im Jahr oder etwa 20 Cent im Monat.
Nach dem überarbeiteten Entwurf der Wasserentnahmeentgeltverordnung
ergibt sich für die zu erwartenden Einnahmen auf der Grundlage der Daten
des Statistischen Landesamtes folgendes Bild:
- öffentliche Wasserversorgung (einschließlich versorgendes Gewerbe)
rund 6,3 Millionen Euro
- Kühlwasser rund 1,2 Millionen Euro
- landwirtschaftliche Bewässerung rund 0,1 Millionen Euro
- sonstige Zwecke (Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft)
rund 3,5 Millionen Euro
Rheinland-Pfalz plant Wassercent
Der Wassercent wird nicht erhoben in Hessen, Bayern und Thüringen. Die
Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat jetzt einen Gesetzentwurf
beschlossen, der ebenfalls einen Wassercent vorsieht.
Nachhaltiger Pflanzenschutz
pd
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