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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Recht » Winzer_Weinfonds ]
Samstag, 26.05.2012
Recht | 25.11.2011 Redaktion agrarheute.com

Winzer müssen weiter in Deutschen Weinfonds einzahlen

Leipzig/Mainz - Winzer und Kellereien müssen zu Recht Abgaben für den Deutschen Weinfonds leisten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden.
Die Winzer scheinen mit dem Jahrgang 2011 zufrieden zu sein.© Bernd Geller/Fotolia
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Die Winzer scheinen mit dem Jahrgang 2011 zufrieden zu sein.
© Bernd Geller/Fotolia
Die Abgaben seien nicht verfassungswidrig und verstießen auch nicht gegen europäisches Recht, teilte das Gericht mit. Damit scheiterten sieben Winzer und Kellereien aus Rheinland-Pfalz in dritter Instanz mit ihren Klagen.
 
Der Deutsche Weinfonds kümmert sich seit 1961 um die Absatzförderung deutscher Weine im In- und Ausland. Für dieses staatliche Gemeinschaftsmarketing zahlen die Weinerzeuger jährlich rund elf Millionen Euro in den Fonds ein. Die Winzer in Rheinland-Pfalz müssen zusätzlich eine Abgabe für die sogenannte gebietliche Absatzförderung leisten. Die Kläger hatten sich gegen diesen Zahlungszwang gewehrt. Das Bundesverwaltungsgericht folgte jedoch der Ansicht der Vorinstanzen, nach der die staatliche Weinwerbung effektiv sei und private Zusammenschlüsse oder gar einzelne Winzer nicht annähernd so erfolgreich Absatzförderung für deutsche Weine betreiben könnten.
dpa
Fachbeitrag zum Thema:
Redaktion DLZ Recht Vorsicht beim Unterverpachten
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