Samstag, 26.05.2012
Winzer müssen weiter in Deutschen Weinfonds einzahlen
Leipzig/Mainz - Winzer und Kellereien müssen zu Recht Abgaben für den Deutschen Weinfonds leisten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden.
Die Winzer scheinen mit dem Jahrgang 2011 zufrieden zu sein.
© Bernd Geller/Fotolia
Die
Abgaben seien nicht verfassungswidrig und verstießen auch nicht gegen
europäisches Recht, teilte das Gericht mit. Damit scheiterten sieben
Winzer und Kellereien aus Rheinland-Pfalz in dritter Instanz mit
ihren Klagen.
Der Deutsche Weinfonds kümmert sich seit 1961 um die
Absatzförderung deutscher Weine im In- und Ausland. Für dieses
staatliche Gemeinschaftsmarketing zahlen die Weinerzeuger jährlich
rund elf Millionen Euro in den Fonds ein. Die Winzer in
Rheinland-Pfalz müssen zusätzlich eine Abgabe für die sogenannte
gebietliche Absatzförderung leisten.
Die Kläger hatten sich gegen diesen Zahlungszwang gewehrt. Das
Bundesverwaltungsgericht folgte jedoch der Ansicht der Vorinstanzen,
nach der die staatliche Weinwerbung effektiv sei und private
Zusammenschlüsse oder gar einzelne Winzer nicht annähernd so
erfolgreich Absatzförderung für deutsche Weine betreiben könnten.
dpa
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