Samstag, 26.05.2012
Wirbel um unerlaubte Pestizide
Der Verkauf nicht zugelassener Pestizide an verdeckte Ermittler der Umweltorganisation
Greenpeace hat Forderungen nach einer einheitlichen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union Auftrieb gegeben. Der Deutsche Bauernverband (DBV) verurteilte die Verstöße, wies aber ebenso wie der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) auf die fehlende rechtliche Harmonisierung hin. Neben der Zulassung gibt es auch Unterschiede in der Mehrwertsteuerbelastung zwischen Deutschland und den Nachbarländern.
DRV-Generalsekretär Dr. Rolf Meyer wies pauschale Schuldzuweisungen zurück. Bei den elf festgestellten Verstößen handele es sich um vier eigenständige Unternehmen, die Mitglied im DRV seien. Diese Unternehmen würden das Fehlverhalten konsequent verfolgen und ahnden. Meyer kritisierte die unzureichende rechtliche Harmonisierung. Viele Pflanzen-schutzmittel, die in Deutschland nicht zugelassen seien, dürften in anderen EU-Mitgliedstaaten uneingeschränkt vertrieben und angewendet werden. Aufgespürt hatte
Greenpeace bei den getarnten Recherchen in Süddeutschland und im Elsass nach eigenen Angaben elf in Deutschland und sechs EU-weit verbotene Stoffe. Zwischen Juni und November 2006 hätten elf Händler illegale Pestizide wie Bifenthrin und Diethion, die in Deutschland nie erlaubt gewesen seien, oder das seit 1992 verbotene Malathion verkauft. Zum Raiffeisenverband gehörten vier der elf Händler, teilte
Greenpeace mit.
Zur Rechtslage bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erklärte der DRV, ein System von sehr engen Indikationszulassungen werde ergänzt durch Genehmigungen gemäß § 18a und 18b des Pflanzenschutzgesetzes, die für kaum jemanden mehr nachvollziehbar seien. Viele Pflanzenschutzmittel seien in Deutschland ausschließlich aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen der Hersteller nicht zugelassen, dürften jedoch in anderen EU-Mitgliedstaaten uneingeschränkt vertrieben und angewendet werden. So kämen Nahrungsmittel auf den deutschen Markt, die mit hier nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln behandelt worden seien. Erhebliche Mehrwertsteuerdifferenzen zwischen Deutschland und den Nachbarstaaten schafften zusätzliche Anreize für einen Bezug von Pflanzenschutzmitteln aus dem Ausland. Der DRV sprach sich für einfache und nachvollziehbare Regelungen sowie für eine rasche Vereinheitlichung der europäischen Zulassungsbestimmungen aus. Dies sei auch im Sinne des Verbraucherschutzes und einer umweltverträglichen Landbewirtschaftung. Die Warengenossenschaften sorgten durch Beschränkungen in ihren Warenwirtschaftssystemen und internen Regelungen für die Einhaltung der komplexen rechtlichen Vorgaben. Im Frühjahr dieses Jahres hätten sie sich an einer sehr erfolgreichen Rücknahme- und Entsorgungsaktion für nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel beteiligt, unterstrich der DRV. Dennoch könne ein Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter niemals ganz ausgeschlossen werden.
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