Bußgeld fürs Hecke schneiden: Diese Gartenarbeit ist ab März verboten
Bäume fällen, Sträucher roden und die Hecke auf den Stock setzen. Diese Arbeiten sollte man traditionell im Spätherbst und Winter erledigen. Und das hat auch einen Grund. Wir erklären, warum man Schnittarbeiten im Frühling nicht durchführen sollte und weshalb im Zweifel sogar hohe Strafen drohen.

Kein Grünschnitt in der Brutzeit
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es jedes Jahr vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten, Hecken zu schneiden und Bäume zu fällen. Grund dafür ist der Tierschutz. Denn ab Frühling beginnt die Brutzeit der Vögel, die in Bäumen und Sträuchern ihre Nester bauen. Auch unzählige Insekten und andere Kleintiere finden in den Sträuchern und Bäumen Nahrung und Schutz.
Pflege- und Formschnitt ist erlaubt
Um sicherzustellen, dass diese Schutzräume erhalten bleiben, regelt das Bundesnaturschutzgesetz im Paragraf 39 klar: „Es ist verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.“
Erlaubt sind allerdings sogenannte Pflege- und Formschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen begrenzen oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen.
Bis Oktober gedulden, sonst drohen Bußgelder
Wer also große Pläne für den Garten hat, muss sich bis zum Oktober gedulden und in der Zwischenzeit das rege Treiben von Flora und Fauna genießen. Andernfalls droht ein hohes Bußgeld. Bis zu 10.000 Euro sind bei Zuwiderhandlungen möglich.
Nicht betroffen vom Schnittverbot sind übrigens Profis im Wald: Forstarbeiten – dazu gehören auch Baumfällungen – sind ganzjährig erlaubt.
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