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Wärmewende

Holzheizungen vor dem Aus? Die Folgen des Gebäudeenergiegesetzes

Im neuen Gebäudeenergiegesetz wird der Einbau von Holzheizungen im Neubau verboten. Für Holzheizungen, wie Pelletheizungen, wurden die Anforderungen so verschärft, wie sie aktuell für die Förderungen gelten. Ausnahmen sollen nur bei einer Kopplung mit Solaranlagen für die Warmwasserbereitung gelten und beim Einsatz in „alten Gebäuden“. Zudem muss die Anlage mit einem Staubfilter ausgestattet werden. Nun gibt es seitens der Heizungs- und Waldbesitzern massiven Widerstand gegen das neue GEG.

am Dienstag, 16.05.2023 - 10:15 (3 Kommentare)

Restholz als eine wichtige Einnahmequelle für Waldbesitzer

Laut der Hauptgeschäftsführerin der Waldeigentümer, Irene Seling, gefährdet die Diskriminierung der erneuerbaren Holzenergie die nachhaltige Waldpflege in Deutschland. Zwei Drittel der erneuerbaren Wärme stammen derzeit aus Holz. Die Vermarktung von Restholz ist demnach eine wichtige Einnahmequelle von Waldeigentümern, um den klimaresilienten Waldumbau zu finanzieren. 

Abgeordnete des Bundestages sollen Zustimmung verweigern

Holzenergie sei nicht nur klimafreundlich, bezahlbar und nachhaltig, sondern biete auch hohes CO2-Einsparpotential. Fossile Energieträger wie Gas oder Erdöl können mit dem nachwachsenden Rohstoff ersetzt werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht am Ende angekommen. Nach dem Bundeskabinett müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Das alles noch vor der Sommerpause. Änderungen sind demnach noch möglich.  

Pelletheizungen nur in alten Gebäuden 

Ab 2024 kommen laut dem GEG vor allem Wärmepumpen als Heizungen in Betracht. Pelletheizungen sind demnach nur noch in alten denkmalgeschützten Gebäuden und in Häusern mit erhöhtem Energiebedarf einsetzbar. Hybridkombinationen aus Wärmepumpe und Gasheizungen sollen weiter möglich sein. Ebenso denkbar sind Stromdirektheizungen in gut sanierten Häusern. 

Was gilt nun für fossile Heizungen?

Automatisch müssen Gas-, Öl- und Holzheizungen jedoch nicht ausgetauscht werden. Die Pflicht entfällt zumindest für Niedrig- und Brennwertkessel für selbstnutzende Eigentümer, die bereits seit 2002 im Eigentum wohnen. Heizungen dürfen außerdem auch repariert werden. Die Tauschpflicht greift erst, wenn der Heizkessel wegen eines Defektes komplett ausgetauscht werden muss.  

Ein fixes Enddatum für fossile Heizungen gibt es dennoch. Heizkessel dürfen bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach sind Gaskessel nur noch möglich, wenn diese mit 100 Prozent grünen Gasen betrieben werden. Ab 2024 müssen bei einem Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien eingebunden werden. Ausnahmen gibt es hier für Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind. Dann greift diese Pflicht erst wenn das Haus verkauft oder vererbt wird.  

Welche Kosten anfallen, hat die Bundesregierung in ihrem GEG- Entwurf berechnet. 

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