Laut des Entwurfs für das Jahressteuergesetz 2022 sollen besonders das Ertrags- und das Sachwertverfahren zur Wertermittlung angepasst werden, berichtet das Beratungsunternehmen ecovis. Aktuell wird das Gesetz im Bundestag beraten. Ziel ist es, den ermittelten Grundstückswert dem Marktwert anzunähern. Das heißt er wird massiv steigen.
„Im Einzelfall sind dabei in der Praxis bis zu 50 Prozent Wertsteigerung möglich“, schreibt Ecovis-Steuerberater Christopher Gampert. In der Folge erhöht sich die Schenkungssteuer, die der Beschenkte zahlen muss.
Grundstück und Immobilie noch 2022 schenken
Wer plant, sein Grundstück oder Haus an die Kinder zu übertragen, sollte schleunigst aktiv werden. „Sind also Schenkungen bereits für dieses Jahr geplant, dann raten wir dazu, dass Sie diese unbedingt bis 31.12.2022 umgesetzt haben“, rät Christopher Gampert.
Ertrags- und Sachwertverfahren: Das ändert sich
Um vor der Schenkung den Wert des zu übertragenden Vermögens zu ermitteln, wenden Steuerberater Wertermittlungsverfahren an. Der errechnete Wert bestimmt dann die Höhe der Schenkungssteuer. Schwerwiegende Änderungen sind vor allem am Ertrags- und Sachwertverfahren geplant.
Beim Sachwertverfahren soll künftig auch die Lage des Gebäudes einbezogen werden. Außerdem werden die Wertzahlen angepasst. Besonders in Ballungsräumen droht ein deutlich erhöhter steuerlicher Wert.
Im Rahmen des Ertragswertverfahrens werden die angewandten Liegenschaftszinssätze reduziert. Folglich wird eine geringere Bodenwertverzinsung vom Ertrag abgezogen. Zudem wird ein anderer Vervielfältiger benutzt, der dazu dient, den Ertragswert des Objekts zu bestimmen. Auch hier sind eine Werterhöhung und damit eine erhöhte Schenkungssteuer die Folge.
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