Praxisbeispiele: Qualitätsklassen bei Hackschnitzeln unterscheiden
Hackschnitzel für Kleinfeuerungsanlagen werden in einer DIN-Norm klassifiziert - nach Partikelgröße, Wassergehalt und Aschegehalt. Wir erklären, welche Kriterien für welche Klasse stehen.

Julia Eder, agrarheute
am Dienstag, 07.03.2017 - 13:00
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TFZ Straubing
Diese Kieferhackschnitzel fallen in die Größenklasse P45S. Das heißt, sie sind mehrheitlich (60 Prozent der Masse) zwischen 3,15 und 45 mm groß, wobei maximal 10 Prozent der Partikel kleiner als 3,15 mm oder größer als 63 mm sein dürfen.Der Rindenanteil ist gering, der Aschegehalt liegt bei 0,4 Prozent der Masse. Das ergibt die beste Qualitätsklasse: A1.
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Diese Kiefer-Hackschnitzel fallen in die Größenklasse P31S. Das heißt, sie sind mehrheitlich zwischen 3,15 und 31,5 mm groß. Kein Partikel ist länger als 150 mm.Mit mäßig viel Rinde und einem Aschegehalt von 1,5 Prozent der Masse erzielen diese Hackschnitzel Qualitätsklasse A2.
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Diese Hackschnitzel stammen aus Waldrestholz mit Nadeln, Rinde und feinen Ästen. Da der Aschegehalt mehr als 3 Prozent der Masse beträgt, erreichen die Hackschnitzel nur Qualitätsklasse B und sind damit für Kleinfeuerungen nicht mehr geeignet, sondern nur für gewerbliche und kommunale Wärmenetze bis 1 MW thermischer Leistung.
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Hier sieht man deutliche Verunreinigungen mit Mineralboden in den Hackschnitzeln, die zudem Nadeln, Rinde und feine Ästen beeinhalten.Der Aschegehalt von mehr als 10 Masse-Prozent ergibt, dass sie für den emissionsarmen Betrieb von Kleinfeuerungen nicht geeignet sind. Die Verwendung ist jedoch freiwillig und keine gesetzliche Verpflichtung.
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Generell gilt, dass Hackschnitzel mit hohen Rindenanteilen und Anzeichen von Verrottung und Schimmelbildung nicht für Kleinfeuerungen geeignet sind, wie das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ) erläutert.
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