Verkehrsrecht: Diese Regeln sollten Sie kennen
Wer in der Landwirtschaft lenkt, bremst und Gas gibt, sollte bestimmte Regeln unbedingt kennen und einhalten. Welcher Führerschein gilt für welche Maschine, wer darf Rundumleuchten benutzen oder wann reicht der Führerschein Klasse T nicht aus? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Anke Fritz, agrarheute
am Dienstag, 01.03.2016 - 07:00
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Mühlhausen/landpixel
In § 52 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird eindeutig beschrieben, dass nur Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung mit einer gelben Rundumleuchte ausgerüstet sein dürfen. Hier sind die Regeln.
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Matthias Mumme/traction
Nach § 30 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung darf der Abstand des vorderen Endes des Frontanbaugeräts bis zur Lenkradmitte des Traktors nicht mehr als 3,50 m betragen. Die Sichtfeldeinschränkung muss in jedem Fall ausgeglichen werden! Das heißt für die Praxis: An Hofausfahrten oder Kreuzungen muss unter Umständen eine Person als Einweiser fungieren, sollte das Vorbaumaß von 3,50 m in der Fronthydraulik überschritten werden. Eine Ausnahmegenehmigung bei Überschreitung des Vorbaumaßes ist jedoch nicht notwendig. Hier sind alle Regeln.
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Mühlhausen/landpixel
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder Rübenroder sind meistens breiter als drei Meter. Aber auch Schlepper mit Anbaugeräten oder angehängten Arbeitsgeräten können die 3-Meter-Grenze schnell überschreiten und dann dürfen die Fahrzeuge nur mit einer Genehmigung und einer Erlaubnis auf der Straße unterwegs sein. Hier sind die Regeln im Überblick.
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Vaupel/LWK Niedersachsen
Beim Einsatz von Gabelstaplern sind eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Insbesondere, wenn die Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zum Einsatz kommen. Alle Regeln im Überblick.
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Gekennzeichnet wird der zulassungsfreie Anhänger an der Rückseite mit einem "25"-Geschwindigkeitsschild. Dieses Schild ist von entscheidender Bedeutung. Das sind die Regeln für zulassungsfreie Anhänger.
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Mühlhausen/landpixel
Wer darf welche Maschine fahren? Die Führerscheinklasse T ist heutzutage ein Muss für jeden Lohnunternehmer, selbstständigen Landwirt oder Angestellten auf einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Alle Führerscheinklasen auf einen Blick.
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