Die Eilverordnung ist die nationale Umsetzung der EU-Hilfen für Erzeuger der Tierhaltungssektoren. Ab sofort können Tiererzeuger, die einen Rückgang der Erzeugerpreise von mindestens 19 % nachweisen können und ein Darlehen zur Liquiditätssicherung aufgenommen haben, einen Direktzuschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Der Zuschuss beträgt 10 % auf den Darlehensbetrag, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 €. Die Antragsfrist endet am 18. Dezember 2015. Die Auszahlung der Zuschüsse soll bis Ende Januar 2016 erfolgen.
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