Wie die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) mitteilte, untersuchten die Forscher die Auswirkungen des Betriebszweiges Biogas ab 2012 in einem 2-jährigen Forschungsprojekt. Weitere Fragestellungen waren die Effizienz von Güllekleinanlagen und die Evaluierung von Möglichkeiten, die bestehende Anlage zu optimieren.
Unter der Prämisse der Förderbedingungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 und den im Praxisbetrieb gegebenen Rahmenbedingungen sei die Biogasanlage eine gute Ergänzung zum Milchviehbetrieb, so die FNR. Die Wirtschaftlichkeit des Betriebszweiges Biogas sei allerdings auch von den betrieblichen Gegebenheiten vor Ort abhängig. Trotzdem sollte man die Sekundäreffekte der Biogasanlage für den Gesamtbetrieb nicht unterschätzen. Dazu gehören laut FNR u. a. erweiterte Güllelagerkapazitäten, verminderte Geruchsemissionen, die Verwertung von Einstreu und Futterresten und die für Wohn- und Wirtschaftsgebäude nutzbare Abwärme des Blockheizkraftwerkes (BHKW).
Skeptischer ist die FNR bei den heutigen Förderbedingungen. Bei neu zu erstellenden Anlagen sei unbedingt die jährliche Absenkung der EEG-Förderung zu beachten, so die Fachagentur. Insbesondere wenn der maximal mögliche Energiepflanzenanteil von 20 % am Gesamt-Substratinput ausgeschöpft werde, sei ein gewinnbringender Betrieb kaum möglich.
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