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Tiergesundheit

Blauzungenkrankheit: EFSA bewertet Bekämpfungsmaßnahmen

am Freitag, 17.03.2017 - 09:15

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission bewerteten Sachverständige der EFSA Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit sowie Optionen für den sicheren Handel mit Tieren aus infizierten in seuchenfreie Gebiete.

Außerdem aktualisierten sie ihre wissenschaftliche Beratung im Hinblick auf epidemiologische Aspekte der Krankheit, insbesondere Übertragungsmuster.
Die Ausrottung der Blauzungenkrankheit ist sehr schwierig – hierzu müssten 95 % der anfälligen Rinder und Schafe mindestens 5 Jahre in Folge geimpft werden, so die Schlussfolgerung der Sachverständigen. Im Anschluss an solche Massenimpfkampagnen wären sensible Überwachungssysteme erforderlich, die selbst eine geringe Virusprävalenz – von weniger als 1 % der Tiere in einem überwachten Gebiet – erfassen können. Ansonsten könnte die Krankheit einige Jahre nach Abschluss der Impfkampagne wieder auftauchen.

Überwachungssysteme sollten von Fall zu Fall eingerichtet werden, wobei diverse Aspekte zu berücksichtigen sind, wie etwa das zu überwachende geografische Gebiet und die epidemiologische Phase der Krankheit.

Die Sachverständigen betonten ferner, dass neugeborene Tiere Antikörper von ihren Müttern erhalten, die sie für etwa 3 Monate vor der Krankheit schützen. Diese Antikörper können jedoch die Wirksamkeit der Impfung während des besagten Zeitraums beeinträchtigen. Die Immunität beginnt in den meisten Fällen 21 Tage nach Verabreichung der zweiten Grundimmunisierungsdosis.

Einige Arten der die Krankheit übertragenden Stechmücken sind das ganze Jahr über aktiv – vor allem in Gebieten mit milden Wintern wie dem Mittelmeerraum. Hier kann es jederzeit zu einer Virusübertragung kommen. In kälteren Regionen wie Nordeuropa sind Stechmücken für etwa drei Wintermonate inaktiv, sodass der Übertragung in dieser Zeit Einhalt geboten wird.

Gemäß dem Ansatz der EFSA zur „Förderung von Methoden für den Umgang mit Evidenz“ (Promoting Methods for Evidence Use – ProMethEUs) hielt das Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz der Behörde seine Vorgehensweise bei der Durchführung dieser Risikobewertung in einem Protokoll fest, das alle unternommenen Schritte bis zu den endgültigen Schlussfolgerungen dokumentiert. Dieser neue Ansatz soll die Robustheit und Transparenz der wissenschaftlichen Prozesse verbessern.

Die wissenschaftliche Beratung der EFSA wird die Entscheidungsträger bei der Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Blauzungenkrankheit unterstützen.
Die EFSA wird bis Ende Juni 2017 eine Klassifizierung der verschiedenen Typen der Blauzungenkrankheit nach ihren Eigenschaften vornehmen. Dies soll dazu beitragen, spezifische Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen zu ermitteln.