Demnach soll die Anbindehaltung nach einer Übergangsfrist von 12 Jahren verboten werden. Betroffen, so agrarheute.com, wären vor allem bayerischen Betriebe, wo in 11.000 Betrieben mehr als 300.000 Tiere in Anbindehaltung stehen.
Diese Haltungsform sei nicht tiergerecht, biete zu wenig Bewegungsmöglichkeit und beeinträchtige die Gesundheit der Tiere. Dazu liegen inzwischen gerichtliche Entscheidungen vor, die diese Auffassung unterstützen. Auch das KTBL und die EFSA haben sich in diese Richtung gehend geäußert.
Am 22. April soll über das Thema im Plenum entschieden werden.
Foto Startseite: Max Riesberg