Der Abbau bestehender Vermarktungshürden zwischen den Mitgliedstaaten soll dafür sorgen, dass Nutz- und Heimtierhaltern in Zukunft eine größere Auswahl geeigneter Tierarzneimittel zu geringeren Preisen zur Verfügung steht. Insbesondere das Angebot für Nischenarten wie Bienen, Ziegen, Puten oder Fische soll verbessert werden.
Die bestehenden Regeln bremsen nach Ansicht der Kommission die Innovation. Im Einzelnen werden die Zulassungsbestimmungen für Tierarzneimittel angepasst, um es Unternehmen zu ermöglichen, ein Produkt auf dem gesamten EU-Binnenmarkt zu verkaufen. Ferner plant die Kommission, die Vorschriften zur Kontrolle negativer Effekte der Arzneimittel zu vereinfachen. Für Nischenmärkte sollen Sonderbestimmungen greifen. Darüber hinaus wird der Datenschutzzeitraum für Innovationen verlängert, um Unternehmen einen größeren Entwicklungsanreiz zu geben. © Text: AgE / Foto: DIA (Fotolia)
Die bestehenden Regeln bremsen nach Ansicht der Kommission die Innovation. Im Einzelnen werden die Zulassungsbestimmungen für Tierarzneimittel angepasst, um es Unternehmen zu ermöglichen, ein Produkt auf dem gesamten EU-Binnenmarkt zu verkaufen. Ferner plant die Kommission, die Vorschriften zur Kontrolle negativer Effekte der Arzneimittel zu vereinfachen. Für Nischenmärkte sollen Sonderbestimmungen greifen. Darüber hinaus wird der Datenschutzzeitraum für Innovationen verlängert, um Unternehmen einen größeren Entwicklungsanreiz zu geben. © Text: AgE / Foto: DIA (Fotolia)