Der Transporteur ist verpflichtet, beim Landwirt die Auskunft einzuholen, dass sich keines der zu transportierenden Tiere innerhalb des letzten Zehntels der Trächtigkeit bzw. nicht innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen nach der Geburt befindet. Wird diese Auskunft nicht eingeholt bzw. erteilt der Landwirt diesen Hinweis nicht, machen sich Transporteur bzw. Landwirt strafbar. © Vetion / Foto: Otto Durst (Fotolia)
Transport hochtragender Tiere kann teuer werden
Der Transport hochtragender Tiere ist in der gesamten EU untersagt und kann mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 25.000 geahndet werden.
Der Transporteur ist verpflichtet, beim Landwirt die Auskunft einzuholen, dass sich keines der zu transportierenden Tiere innerhalb des letzten Zehntels der Trächtigkeit bzw. nicht innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen nach der Geburt befindet. Wird diese Auskunft nicht eingeholt bzw. erteilt der Landwirt diesen Hinweis nicht, machen sich Transporteur bzw. Landwirt strafbar. © Vetion / Foto: Otto Durst (Fotolia)