Ein informelles Abkommen wurde mit dem Rat bereits am 16. Dezember 2015 vereinbart, das noch der Zustimmung des Parlaments und der endgültigen Verabschiedung des Rates bedurfte. Die Überarbeitung vereint alle vorhandenen tierzuchtrechtlichen Vorschriften, enthält harmonisierte Vorschriften für reine Rassen, verstärkte Kontrollen (insbesondere bei der Einfuhr) und klärt die Rechte der Zuchtverbände. Zuchtbetriebe müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um die Anerkennung der nationalen Behörden zu erhalten.
Die neuen Regeln definieren auch die Rechte der Mitglieder. Besondere Vorschriften gelten für gefährdete Rassen, um die genetische Vielfalt in Europa zu erhalten.
Die Reform wurde mit großer Mehrheit vom Europäischen Parlament beschlossen. Die endgültige Verabschiedung wird für Mitte April erwartet. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter hatte sich intensiv auf nationaler und EU-Ebene zur Ausgestaltung der Tierzuchtreform eingebracht.
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