Rinder- und Kälbermäster bekommen somit für die Verbesserung des Tierwohls in ihren Ställen eine angemessene Vergütung von den angeschlossenen Schlachtunternehmen und werden Teil des branchenweiten Bündnisses. Produkte, die von Tieren aus zugelassenen Betrieben stammen, können im teilnehmenden Handel fortan mit dem Siegel der ITW gekennzeichnet werden. In der Einordnung der Haltungsformkennzeichnung entspricht dies der Stufe 2.
Vergütung mit ITW Rind
Rindermäster erhalten im ersten Jahr der Programmlaufzeit (1.4.2022 bis 31.03.2023) einen Preisaufschlag in Höhe von 10,7 ct pro kg Schlachtgewicht und im zweiten Jahr einen Preisaufschlag von mind. 12,83 ct pro kg Schlachtgewicht für Tiere, die vom Schlachtbetrieb als ITW-Tiere angenommen werden. Für die Kälbermast wurde kein einheitlicher Preisaufschlag vereinbart. Dieser soll sich frei am Markt bilden und muss bilateral vereinbart werden.
Über die ITW Rind
Die Kriterien für die Rinder- und Kälbermast:
- QS-Antibiotikamonitoring
- Teilnahme am indexierten Schlachtbefundprogramm
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Spezielle Haltungsanforderungen (Bewegungsfreiheit, Stallklima, Tageslicht)
- Vergrößertes Platzangebot
- Sauberkeit der Tiere
- Scheuermöglichkeiten (Rindermast ab dem 1. April 2023)
- Intensivierte tierärztliche Betreuung
Die Einhaltung der Kriterien wird während der 3-jährigen Laufzeit sechsmal kontrolliert. Weitere Informationen zum Kontrollsystem finden Sie hier.
Anmeldung für die ITW Rind
Die Betriebe können sich über einen Bündler für die ITW registrieren lassen. Er koordiniert die Anmeldung und die Audits und kann den Betrieb bei der Umsetzung beraten. Eine Liste der teilnehmenden Bündler finden Sie auf der Website der Initiative-Tierwohl. Betriebe können seit dem 15. März 2022 angemeldet werden. Zur Anmeldung gibt jeder Betrieb einen Umsetzungstermin an. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem alle Kriterien vollumfänglich eingehalten werden müssen und somit von der Zertifizierungsstelle kontrolliert werden können.
Weitere Infos zu Kriterien und Anmeldung