Vor allem PV-Anlagen betroffen
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, alle Erzeugungsanlagen inklusive Batteriespeicher bis zum 31. Januar 2021 zu melden. Bislang wurden den Angaben zufolge die Daten für etwa 2 Millionen Anlagen registriert. Weitere etwa 350.000 Anlagen müssen noch folgen. Nach aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur könnte der vorübergehende Auszahlungsstopp etwa 130.000 Anlagen betreffen.
Dabei geht es in erster Linie um PV-Anlagen auf Hausdächern, aber auch um andere Energiestandorte. Ihnen droht die Aussetzung und Kürzung der Förderung für den eingespeisten Strom ab Februar kommenden Jahres.
Die Registrierung erfolgt online
Die Registrierung erfolgt online über das Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur und muss bis 31. Januar nächsten Jahres abgeschlossen sein, damit die Förderung weiter fließt. Auch wenn das Portal an der einen oder anderen Stelle etwas benutzerfreundlicher gestaltet sein könnte, sollten Anlagenbetreiber sich jetzt die Zeit nehmen, um ihre Anlagen anzumelden. Deutlich komplizierter wird es, wenn der Zahlungsstopp erst einmal erfolgt ist.
Das Geld wird bei Nachmeldung zwar zum Teil rückwirkend ausgezahlt, der Aufwand dürfte aber ein Vielfaches höher sein als die fristgerechte Registrierung.
Was hat es mit dem Marktstammdatenregister auf sich? Es gibt einen Überblick über alle Energieerzeugungsanlagen, wie beispielsweise PV-Anlagen in Deutschland. Ziel ist es, Informationen über die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu bündeln, um Strom und Gas auch zukünftig effizient transportieren und verkaufen zu können. Das Register dient außerdem dem Bürokratieabbau, da Meldepflichten des Strom- und des Gasmarktes damit vereinfacht werden.
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