Norbert Zitzmann vom Technischen Prüfdienst Bayern (TPD) empfahl die Führung eines Bautagebuchs. Auch bei der Bauabnahme gelte es, Vorsicht walten zu lassen, da eine Nutzung bereits als Abnahme gelte. Verjährungsfristen sollten ebenfalls beachtet werden. Sinnvoll sei es, das Projekt kurz vor Ablauf der Frist nochmal auf mögliche Mängel zu prüfen. Martin Peck von Betonmarketing Süd erläuterte die Anforderungen an Beton in der Landwirtschaft. Zum Teil müsse der Baustoff extremen chemischen, physikalischen und mechanischen Belastungen standhalten, sei allerdings auch auf eine kürzere Lebensdauer ausgelegt.
Bei Bestellungen sei es wichtig, genau zu wissen, was das Material können müsse und diese Vorgaben mit einem Betontechnologen vorab zu klären. Betonmengen über einem Kubikmeter sollten nicht mehr selber gemischt werden. Letztlich müssten unbedingt die Wartezeiten vor der Nutzung eingehalten werden, damit die Wände aushärten könnten. CARMEN erklärte des Weiteren, dass eine Rissbildung zum Betonbau grundsätzlich dazugehöre. Kleinere Risse könnten sich dabei weitestgehend selber verfüllen, solange ausreichend Zeit und Wasser im Behälter vorhanden sei. Gegen Säureangriffe bei Fermentern und Fahrsilos seien zudem Schutzanstriche eine wichtige Maßnahme.
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