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Photovoltaik-Freiflächenausbau

Baden-Württemberg erlaubt Photovoltaikflächen auf Acker und Grünland

am Montag, 13.03.2017 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

In Baden-Württemberg sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen künftig auch auf Acker- und Grünlandflächen erlaubt. Die Landesregierung hat vergangene Woche eine so genannte Freiflächenöffnungsverordnung verabschiedet.

Nach Abschluss der Anhörung hat die baden-württembergische Landesregierung vergangene Woche eine so genannte Freiflächenöffnungsverordnung verabschiedet. Mit dieser Verordnung nutzt Baden-Württemberg eine Klausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die es den Ländern erlaubt, die für große Photovoltaik (PV) Freiflächenanlagen zugelassenen Flächen in Teilen selbst zu definieren und damit über die Regeln im EEG hinauszugehen.

Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller sagte dazu: "Wenn wir die Sonne in unserem Land nutzen und an Ausschreibungen für Solarparks teilnehmen wollen, müssen wir die Grenzen des EEG verlassen. Das tun wir, in dem wir jetzt PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten auf Acker- und Grünlandflächen ermöglichen. Mit der Verordnung wird Baden-Württemberg im innerdeutschen Bieterwettbewerb um große PV-Anlagen wettbewerbsfähig."

Untersteller: "Wir benötigen die zusätzlichen Flächen"

Das EEG sieht für Freiflächen-PV vor allem Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Erschließbare Flächen dieser Art gebe es in Baden-Württemberg aber zu wenig, um mit anderen Bundesländern, besonders in Ost- und Norddeutschland, konkurrieren zu können, führte Untersteller laut Pressemitteilung seines Hauses aus. "Da wir den Ausbau der Photovoltaik den anderen alleine weder überlassen wollen noch überlassen können, wenn wir die Themen Versorgungssicherheit mit Strom und Klimaschutz ernst nehmen, benötigen wir die zusätzlichen Flächen."

Rund 900.000 Hektar werden durch Verordnung für PV-Freiflächen geöffnet

Insgesamt rund 900.000 Hektar in benachteiligten Gebieten werden durch die Verordnung grundsätzlich für Freiflächenphotovoltaik geöffnet, das sind etwa zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden-Württemberg. Maximal, so Umweltminister Untersteller, seien aber nur 200 Hektar pro Jahr zur PV-Nutzung beziehungsweise ein Ausbau um 100 Megawatt vorgesehen.

Ob und wo die Anlagen mit einer Leistung zwischen 750 Kilowatt und 10 Megawatt dann tatsächlich gebaut werden, hänge letztlich von der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommune ab und davon, ob das Projekt bei der bundesweiten Ausschreibung erfolgreich sei. Die Landesregierung gehe davon aus, dass die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes in der kommunalen Planung ausreichend berücksichtigt würden.

Mit Material von Pressedienst

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