Die dem
BfR mitgeteilten Unfälle zeigen, dass Vorsichtsmaßnahmen wie ein kurzzeitiges Lüften von Pelletlagerstätten vor dem Betreten nicht ausreichen, um die Gaskonzentration auf ein unschädliches Maß herabzusetzen. Auch bloße Warnhinweise, die auf die Vergiftungsgefahr aufmerksam machen, genügen offenbar nicht.
Das BfR rät, Lagerstätten für Holzpellets durch geeignete Maßnahmen so auszustatten, dass aus ihnen keine Gase in Wohn-, Arbeits- und sonstige Räume wie normale Kellerräume, in denen sich Menschen aufhalten, übergehen können. Dazu könne unter anderem eine kontinuierliche Be- und Entlüftung der Lagerräume ins Freie und die Installation von CO-Meldern beitragen. Schädliche Gase sind so weit wie möglich von Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, abzuleiten.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.