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Biodieselstreit: Argentinien will Schlichtungsgremium

am Dienstag, 01.04.2014 - 15:33 (Jetzt kommentieren)

Buenos Aires - Im Biodieselstreit zwischen Argentinien und der EU hat Argentinien die Einrichtung eines Schlichtungsgremiums beantragt. Die EU hat argentinischen Biodiesel mit Antidumpingzöllen belegt.

Argentinien hat im Biodieselstreit mit der EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) die Einrichtung eines Schlichtungsgremiums, eines sogenannten Panels, beantragt.
 
Zur Begründung erklärte das argentinische Außenministerium in der vergangenen Woche, die EU-Antidumpingzölle für Biodiesel aus Argentinien gingen nicht konform mit den Antidumpingregeln der WTO sowie den Vorgaben des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT). Ferner versperrten sie den argentinischen Erzeugern, die vor Einrichtung der Zölle im vorigen November der wichtigste Biodiesellieferant der EU gewesen seien, diesen für sie zentralen Markt.

Einfuhr von Biodiesel gegen 24,6 Prozent Zoll

Die Regierung in Buenos Aires hatte wegen der Abgaben bereits Ende Dezember Konsultationen bei der WTO beantragt. Nach deren Scheitern können laut den Vorgaben für das WTO-Streitschlichtungsverfahren jetzt Panels eingerichtet werden, die die Beschwerden prüfen.
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Für die Einfuhr von Biodiesel aus Argentinien in die EU erhebt diese derzeit Zölle in Höhe von durchschnittlich 24,6 Prozent (%). Je nach Unternehmen beträgt die Zusatzsteuer zwischen 216,64 und 245,67 Euro je Tonne. Als Grund für die Regelung, die noch bis November 2018 gelten soll, führt die EU an, die argentinischen Biodieselhersteller setzten ihre Ware zu Dumpingpreisen auf dem EU-Markt ab, wodurch die finanzielle und operative Entwicklung der europäischen Hersteller negativ beeinflusst werde.

EBB: Kosten für Biodieselhersteller künstlich verringert

Die Europäische Biodieselvereinigung (EBB) wirft Buenos Aires vor, dass ihre Ausfuhrsteuern auf Rohstoffe wie Sojabohnen oder Palmöl über den entsprechenden Sätzen für Biodiesel lägen. Das zwinge die Erzeuger der Vorleistungen, ihre Ware auf dem Inlandsmarkt abzusetzen.
 
Auf diese Weise werde ein Überangebot verursacht, das die Preise drücke und so die Kosten für die dortigen Biodieselhersteller künstlich verringere.
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