Die Betreiber der Anlage müssen – laut eigenen Angaben – bauliche und technische Änderungen vornehmen. Als Grund werden die durch den Gesetzgeber verschärften Vorgaben für Biogasanlagen genannt.
Insbesondere die 2017 vom Bund erlassene neue Düngemittelverordnung bringt das Bioenergiedorf in Bedrängnis. Diese sieht vor, dass Gärsubstrat statt sechs künftig neun Monate lang gelagert werden muss. Dafür reicht die bisherige Lagerkapazität in Jühnde jedoch nicht aus.
Investitionskosten belaufen sich auf bis zu 700.000 Euro
Um alle Vorgaben erfüllen zu können, müsse man jetzt bis zu 700.000 Euro investieren, so der Sprecher des Bioenergiedorfes Eckhard Fangmeier. Dies könne die kleine Genossenschaft nicht mehr eigenständig stemmen. Die Genossenschaftsmitglieder haben deshalb auf ihrer jüngsten Generalversammlung den Vorstand beauftragt, nach einem Investor zu suchen und mit möglichen Partnern Verhandlungen zu führen.
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