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Arbeitssicherheit

Biogasanlagen: Marode Holzbalken rechtzeitig erkennen

am Dienstag, 02.08.2016 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Schadhafte Holzbalkenkonstruktionen in Biogasanlagen können gefährlich werden. Der Fachverband Biogas e.V. hat nun Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Seit einigen Jahren treten vereinzelt Schäden an Holzdeckenkonstruktionen in Biogasanlagen auf.

  • Balken verformen sich und lösen sich von ihren Auflagern.
  • Auch Brüche von Balken kommen vor, wobei unter anderem Holzdeckenkonstruktionen einstürzen.

Bei einem Aufenthalt im oder auf dem Biogasbehälter, etwa zu Kontroll- und Wartungsarbeiten auf oder unterhalb der Holzdeckenkonstruktion, kann eine Gefährdung von Personen nicht mehr ausgeschlossen werden. Konkrete Hinweise zum Vorgehen bei einer Sicherheitsüberprüfung der Holzkonstruktionen lagen bisher jedoch nicht vor.

Der Fachverband Biogas e.V. hat Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Was Betreiber unbedingt beachten sollten.

Zeitpunkt der Untersuchung

Vor jeder Begehung des Biogasbehälters (Betreten der Holzdeckenkonstruktion, Aufenthalt unterhalb der Holzdeckenkonstruktion) ist der jeweilige Gefahrenbereich zu untersuchen. Dabei soll laut Fachverband Biogas auch der Aktionsradius herabfallender Teile berücksichtigt und der Gefahrenbereich entsprechend großzügig vorgesehen werden.

  • Das ausführende Unternehmen (Betreiber oder Fachfirma) muss im Vorfeld eine auf den Einzelfall abgestimmte Gefährdungsbeurteilung gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erstellen. Wenn die Beurteilung von einem Auftragnehmer durchgeführt wird, muss diese mit dem Betreiber der Biogasanlage abgestimmt werden.
  • Bei Tätigkeiten zur Überprüfung, Wartung, Instandhaltung, etc. von Holzdeckenkonstruktionen ist Alleinarbeit nicht zulässig. Dabei ist besonderer Wert darauf zu legen, dass mindestens eine Person als Sicherungsposten bei Prob- lem- und Notfällen reagieren kann.

Regelmäßige Prüfungen

Die Ergebnisse der Prüfung sind laut Fachverband Biogas beispielsweise im Betriebsprotokoll bzw. -tagebuch gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 529 schriftlich festzuhalten.

  • Regelmäßige Sichtprüfung durch Schaugläser durch die verantwortlichen Personen (Betreiber, vom Betreiber beauftragte Person oder Fachfirma): Dabei sollte auf auffällige Verformungen und Unregelmäßigkeiten, Brüche, Absplitterungen geachtet werden. Ziel sollte der Ausschluss akuter erkennbarer Gefährdung bei den weiteren Untersuchungsschritten sein.
  • Regelmäßige Prüfung hinsichtlich Auffälligkeiten im Betrieb durch die verantwortlichen Personen (Betreiber, vom Betreiber beauftragte Person oder Fachfirma): Hierbei sollten Schäden bzw. Störungen an Rührwerken, Schnecken, etc. sowie bei Holzteilen in Pumpen, Störstoffabscheidern oder Separatoren besonderes Augenmerk finden. Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Schäden und Vermeidung wirtschaftlicher Schäden.

Anlassbezogene Prüfung

Prüfung im Rahmen einer betriebsbedingten Öffnung des Behälters durch die verantwortlichen Personen (Betreiber, vom Betreiber beauftragte Person oder Fachfirma):

Das Betreten der Holzdeckenkonstruktion ist erst nach der Durchführung einer Belastungsprüfung zulässig.

  • Belastungsprüfung mit gemäß Formel berechneter Last an mindestens drei repräsentativen Stellen in Feldmitte (Mitte eines Balkens in Längsrichtung)
  • Sofern die Gesamtfläche betroffen ist, ist die Prüfung der Deckenkonstruktion an mindestens jedem dritten sowie an besonders auffälligen bzw. durchhängenden Balken vorzunehmen.
  • Die Prüflast ist für eine Dauer von mindestens drei Minuten in Feldmitte aufzubringen. Dies kann z. B. mittels Kran erfolgen.

Labortechnische Zustandsbeurteilung von Hölzern

Für den Fall, dass aufgrund neuerer Erkenntnisse eine labortechnische Zustandsbeurteilung von Hölzern möglich wird, könne eine Entnahme von Bauteilproben zur labormäßigen Untersuchung der Holzelemente für eine eingehende Beurteilung der Holzzustandes und zur Entwicklung einer Prognose zur Tragfähigkeit der Holzdeckenkonstruktionen durch eine fachkundige Person erfolgen.

Ziel ist laut Fachverband Biogas hierbei, eine Aussage zum Erfordernis eines Austausches von Teilen oder der gesamten Holzdeckenkonstruktion zu erhalten.

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