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Wind

Bundesrat lehnt Mindestabstand für Windräder ab

am Dienstag, 03.06.2014 - 08:55 (Jetzt kommentieren)

Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, dürfen die Länder Mindestabstände von Windrädern zu Wohngebieten selbst festlegen. Nach dem Umweltausschuss lehnt das jetzt auch der Bundesrat ab.

Windrad
Der Bundesrat lehnt die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnanlagen ab. Die Länderkammer bezeichnet den Gesetzenwurf der Großen Koalition als "überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv".
 
In der Begründung heißt es unter anderem, dass bereits das geltende Recht den Ländern und insbesondere den Kommunen über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen entsprechende Möglichkeit einräume. Zudem würde die Einführung einer Länderöffnungsklausel aus Sicht des Bundesrates dazu führen, dass die Privilegierung der Windenergie ausgehöhlt beziehungsweise unterlaufen werden könnte.

Zu hohe Abstandsregeln könnten Windenergienutzung unmöglich machen

Angesichts der Siedlungsdichte in Deutschland seien Abstandsregelungen die zentrale "Stellschraube" für die Entscheidung, wie viel Raum für die Windenergienutzung zur Verfügung stehe. Entsprechend hoch festgesetzte Mindestabstände könnten den notwendigen Ausbau der Windenergienutzung unmöglich machen oder zumindest stark einschränken, warnt die Länderkammer.

Bereits Ende Mai hatte es bei einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung gehagelt.
  • Windenergie: Kritik an Länderöffnungsklausel (23. Mai) ...
  • Windräder: Neuer Stichtag für Förderkürzung? (23. Mai) ...

Bundesregierung beharrt auf Gesetzentwurf

In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, dass sie an ihrem Gesetzentwurf festhalten wolle. Er diene zum einen der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD. Zum anderen schließe die den Ländern durch die Länderöffnungsklausel überantwortete Regelungskompetenz die Verpflichtung ein, die im Falle des Gebrauchmachens von der Länderöffnungsklausel entstehenden Rechtsfragen, etwa im Hinblick auf bereits bestehende Windenenergiestandorte, zu klären. 

Mit Windkraft die Region stärken (2012)

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