Die Bioenergieverbände ziehen eine gemischte Bilanz der EEG-Novelle. Die Anhebung der Ausschreibungsvolumina auf 600 MW jährlich, zuzüglich 150 MW pro Jahr für Biomethan, befürworten sie. Ebenfalls positiv bewerten sie die Anhebungen der Gebotshöchstgrenzen für Neu- und Bestandsanlagen sowie die neuen Anreize für Biomethan und der Ausgleich für Wettbewerbsnachteile kleiner Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500 kW. Auch die Flexibilisierung von Biogas gehe gestärkt aus dieser Novelle.
Ausbau der Güllevergärung ausgebremst
Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, bewertet die EEG-Novelle 2021 grundsätzlich positiv, aber: „Das EEG 2021 gibt widersprüchliche Signale an die Landwirtschaft. So wird die Förderung für den Weiterbetrieb von Bioenergieanlagen deutlich verbessert, aber das „Kleingedruckte“ bei den Ausschreibungen enthält neue Fußangeln. Der im Klimaschutzplan angekündigte Ausbau der Güllevergärung wird im EEG 2021 leider nicht umgesetzt“, meint Hemmerling.
Das kritisieren auch die Bioenergieverbände. Die Anreize zur Ausweitung der Vergärung von Gülle in Biogasanlagen, die ebenfalls mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen wurden, seien nach wie vor unzureichend. Hier müsse nun dringend zügig nachgebessert werden, vor allem für Güllekleinanlagen über 75 kW. Außerdem müsse die Bundesregierung zeitnah von der neuen Verordnungsermächtigung zur Einführung einer Anschlussvergütung für bestehende Gülleanlagen Gebrauch machen. Andernfalls riskiere man, dass sogar wieder weniger Gülle als heute in Biogasanlagen veredelt würde, statt wie im Klimaschutzprogramm beschlossen deutlich mehr.
EEG-Umlage bei PV-Anlagen unter 30 kW fällt
Photovoltaik (PV)-Dachanlagen mit weniger als 30 kW werden komplett von der EEG-Umlage befreit. Das begrüßt Hemmerling, „denn damit gibt es für viele Landwirte Optionen zur Weiternutzung ausgeförderter PV-Anlagen über Eigenstromverbrauch.“
Zudem entfällt für Ü20-PV-Anlagen die Pflicht, ein neues Messgerät (Smart-Meter) zu installieren. Kritik übt Hemmerling an den Regeln für PV-Freiflächenanlagen: „Es bleibt bei der brachialen Ausweitung der 110-Meter-Streifen auf 200 Meter entlang Autobahnen und Eisenbahnen, die zu Lasten der Landwirtschaft geht. Gleichzeitig wird ein neues Ausschreibungssegment für Agri-Photovoltaik geschaffen, also eine kombinierte Flächennutzung von Landwirtschaft und Solarenergie.“
Positive Signale für die Holzenergie
Aus Sicht der Bioenergieverbände sind die Verbesserungen im Bereich der Holzenergie erfreulich. Durch die Verlängerung der Realisierungsfrist in den Ausschreibungen würden auch Neuanlagen endlich wieder möglich.
Die Begrenzung der Bemessungsleistung sei zwar nach wie vor ein herber Einschnitt, jedoch sei es gelungen, dies zumindest auf 75 Prozent abzumildern, wodurch dem wichtigen Beitrag der Holzenergie zur Prozess- und Fernwärme Rechnung getragen werde. Die Einigung auf eine Übergangsregelung für Altholzkraftwerke sei ebenfalls zu begrüßen.
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