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BW: Höhere Föderung energetischer Maßnahmen

am Dienstag, 16.04.2013 - 12:15 (Jetzt kommentieren)

In Baden-Württemberg startet das Programm Klimaschutz-Plus. Die Fördersätze für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden wurde erhöht. Anträge können jetzt eingereicht werden.

Kommunen, kirchliche Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine können jetzt Gelder energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden beantragen.

Förderung energetischer Maßnahmen an Nichtwohngebäuden

Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten bei energetischen Maßnahmen an ihren Nichtwohngebäuden ab sofort einen höheren Förderbonus, wenn sie Klimaschutzaktivitäten vorweisen können. Dazu zählen die Teilnahme am europäischen Klimaschutzlabel, dem European Energy Award, das Vorliegen eines nicht mehr als fünf Jahre alten vom Bund geförderten Klimaschutzkonzepts oder die Beschäftigung eines Klimaschutz-Managers und eine finanzielle Unterstützung der regionalen Energieagentur. Für jedes dieser drei Kriterien erhöht sich der maximale Fördersatz um fünf Prozentpunkte. Im besten Fall kann somit ein Fördersatz von 35 Prozent erreicht werden. Bislang waren nur 30 Prozent vorgesehen. Weitere Boni können erreicht werden, etwa für höhere Standards bei der Dämmung als gesetzlich vorgeschrieben.

Anträge bis Ende November einreichen

Insgesamt stehen neun Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse für investive Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energien in kommunalen Gebäuden steigen auf bis zu 35 Prozent der förderfähigen Investitionen. Unterrichtseinheiten in Schulen zum Standby-Verbrauch von Elektrogeräten werden mit einem auf 20.000 Euro erhöhten Budget pro Kreis unterstützt. Auch Krankenhäuser und Freizeiteinrichtungen profitieren von höheren Förderbeträgen. Die maximale Förderung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude verbessert sich für alle Nutzer um 50 Euro auf 400 Euro pro Tag.
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Die Landesenergieagentur KEA betreut das Förderprogramm und beantwortet Fragen zur Antragstellung. Anträge nimmt die L-Bank entgegen. Klimaschutz-Plus wird seit 2002 jedes Jahr neu aufgelegt. Antragsfrist für die Förderung investiver Maßnahmen und der Standby-Unterrichtseinheiten in der aktuellen Förderrunde ist der 31. Juli. Zuschüsse im Beratungsprogramm können bis zum 30. November beantragt werden. Gegendarstellung:

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