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Biomasse

Deutliche Zunahme der Kurzumtriebsplantagen

am Dienstag, 27.09.2011 - 07:50 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle des Bundeswaldgesetzes verzeichnen Kurzumtriebsplantagen (KUP) einen deutlichen Zuwachs.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium schätzt die Zunahme in diesem Jahr auf rund 1 000 ha. Die Gesamtfläche der Kurzumtriebsplantagen dürften damit bundesweit einen Stand von mindestens 5 000 ha erreicht haben. Das geht aus der Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag hervor. Mit der Gesetzesnovelle war unter anderem eine Neudefinition des Waldbegriffs vorgenommen worden. Kurzumtriebsplantagen und Agroforstsysteme gelten seither nicht mehr als Wald, sondern zählen zur landwirtschaftlichen Nutzung. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass ihr noch keine abschließenden Daten vorliegen. Die Ausweitung um rund 1 000 ha beruhe auf den Angaben von sieben der 13 Flächenländer. Bedeutende Zunahmen seien dabei von Brandenburg mit 430 ha, Bayern und Niedersachsen mit jeweils rund 200 ha und Mecklenburg-Vorpommern mit 131 ha gemeldet worden.

Ausweitung der KUPs um 20 % innerhalb eines Jahres

Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, wertete die Antwort der Bundesregierung als Bestätigung für die Richtigkeit der Gesetzesnovelle. Sie habe darauf abgezielt, den Anbau von Energieholz zu erleichtern. "Dies ist gelungen", betonte die brandenburgische Abgeordnete. 1 000 ha Kurzumtriebsplantagen bedeute ein Plus von 20 % gegenüber dem Vorjahr. Damit hätten sich die Erwartungen der Linksfraktion erfüllt, die der Novelle auch mit diesem Ziel zugestimmt habe. SPD und Grüne hatten dagegen befürchtet, dass eine ebenfalls mit der Neuregelung verbundene Herausnahme von Almweiden mit lichter Bestockung aus der Walddefinition die bayerischen Schutzwälder gefährden würde. Die Bundesregierung weist das zurück. In der Antwort bekräftigt das Agrarressort das erklärte Ziel von Alm- und Forstwirtschaft, den Charakter der von der Änderung des Bundeswaldgesetzes betroffenen Flächen als teilweise bestockte Lichtweideflächen zu erhalten.

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